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Das scheint tatsächlich rechtlich ziemlich im luftleeren Raum zu schweben... danke für eure Antworten
Hintergrund hat tief und fest geschlafen, war nicht erreichbar. Zum Glück hatte der Vordergrund dann sehr schnell den Notarzt angerufen und es gab erfahrene Pflegekräfte im Nachtdienst, die den Vordergrund angeleitet hatten. Lag eher an den Kenntnissen und Unsicherheit (aus meiner Sicht, ich war in dem Dienst ja nicht dabei)
Dann hätte es genau so schief gehen können, wenn ein muttersprachlicher Anfänger-Assistenzarzt Vordergrunddienst gehabt hätte. Der hätte den Hintergrund ja ebensowenig erreicht. Selbst, wenn der Hintergrund bei einem muttersprachlichen Anfänger-Vordergrund vermutlich nicht im Krankenhaus geblieben wäre, sondern den Dienst von zu Hause aus gemacht hätte, hätte er so tief einschlafen können, daß er nicht erreichbar ist.
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Ja. Nur in diesem Fall hätte der Vordergrund ohne den Hintergrund gar nicht an den Patienten dürfen, da alle Tätigkeiten unter einem approbierten Arzt auszuführen war. Der betreffende Kollege wollte auch keinen Dienst machen (weil auf der Berufserlaubnis ausdrücklich untersagt), aber es wurde darauf bestanden. Sprich, der Hintergrund hätte zuerst angerufen werden müssen und dann den Vordergrund dazu ziehen, um den Fall gemeinsam zu bearbeiten.
Ist ja kein Vorwurf an den Vordergrund.