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Zitat von
Bonnerin
weil sie sich das Opt-Out hat aufschwatzen lassen und momentan 60h+ die Woche arbeitet... Da sollte sich mal unser Bundesarbeitsgericht drum kümmern, dass diese Abscheulichkeit aus den Krankenhäusern verschwindet.
Es müsste so geregelt werden, dass die Opt-out-Vereinbarung nicht zusammen mit dem Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Natürlich kann man sie später widerrufen, der Druck könnte dann aber höher sein. Wird sie unabhängig von der Vertragsunterzeichnung, evtl. sogar nach der Probezeit vorgelegt, würden vermutlich weniger unterschreiben.
Es scheint ja Leute zu geben, denen eine solche Vereinbarung gar nicht vorgelegt wird. Ist es evtl. fachabhängig, also dass in sehr arbeitsintensiven Fächern wie z.B. Innere und Chirurgie solche Regelungen eher üblich sind?
Zu dem Videolink: Ich hoffe auch, dass der Beitrag übertrieben war.
Mich hat nur stutzig gemacht, warum eine niedergelassene Ärztin (falls selbstständig) nur halbtags arbeiten kann und nachmittags geschlossen hat.