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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37731
    Diamanten Mitglied
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    vorbei
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    Eine meiner liebsten Arbeitskolleginnen hat nachher ihre Verabschiedung. Sie wird wirklich eine riesige Lücke hinterlassen, und an ihrem Weggang sind die Chefs und die Krankenhausleitung nicht ganz unschuldig. Ich bin traurig und sauer, wie man so jemanden (menschlich und fachlich eine 1 mit *) einfach ziehen lassen kann.
    "Werdet erstmal Chirurgen, und dann sprecht wieder..."



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  2. #37732
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    27
    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Die Krankenkasse übernimmt nur einen kleinen Teil der Beiträge! Wie gesagt, den Rest muss ich vom Krankengeld noch löhnen....
    Aber das verstehe ich nicht so ganz. Ab dem 01.01.2016 muss die Krankenkasse die Beiträge zum Versorgungswerk übernehmen. Die Voraussetzung hierfür ist anscheinend folgende:

    Nur angestellte, gesetzlich krankenversicherte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können eine Beitragsübernahme durch die Krankenkasse für Zeiten des Krankengeldbezugs erreichen.

    Jedenfalls ist das die Meinung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte, siehe auch https://www.vw-ra.de/krankengeld.html



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  3. #37733
    Diamanten Mitglied Avatar von Colourful
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    Semester:
    Ich bin sooooo alt.
    Beiträge
    5.586
    Daisy! Alles Gute! �� Das ist wirklich ätzend.



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  4. #37734
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
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    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    Zitat Zitat von rnn77 Beitrag anzeigen
    Aber das verstehe ich nicht so ganz. Ab dem 01.01.2016 muss die Krankenkasse die Beiträge zum Versorgungswerk übernehmen. Die Voraussetzung hierfür ist anscheinend folgende:

    Nur angestellte, gesetzlich krankenversicherte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können eine Beitragsübernahme durch die Krankenkasse für Zeiten des Krankengeldbezugs erreichen.

    Jedenfalls ist das die Meinung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte, siehe auch https://www.vw-ra.de/krankengeld.html
    Die Krankenversicherung zahlt Beiträge in Höhe der Abzüge berechnet vom Krankentagegeld. Wenn es im VW (anders wie z.B. bei den RA) keine Regelung gibt, das ansonsten in der Zeit keine Beiträge zu entrichten sind bleibst du auf Teil sitzen...



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  5. #37735
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    16.02.2011
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Die Krankenversicherung zahlt Beiträge in Höhe der Abzüge berechnet vom Krankentagegeld. Wenn es im VW (anders wie z.B. bei den RA) keine Regelung gibt, das ansonsten in der Zeit keine Beiträge zu entrichten sind bleibst du auf Teil sitzen...
    Sorry ich stehe da wohl auf dem Schlauch.
    Dank § 47a SGB sind Versicherte im Versorgungswerk bei Erhalt von Krankengeld jetzt Versicherten in der GRV gleichgestellt. Es gibt hier eine gute Erklärung im Versorgungsbrief nummer 26 des Versorgugswerkes Brandenburg.
    Danach wird der Trägeranteil direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk gezahlt. Der Versichertenanteil muss jedoch von dir selber gezahlt werden. Jetzt die Frage die ich nicht beantworten kann. Wird der Versichertenanteil , welchen man extra noch an das Versorgungswerk zahlen muss, nun ontop des Krankengeldes ausgezahlt, so dass man ursprünglich "zu viel" Krankengeld erhält oder muss man es aus seinem normalen Krankengeld selber bezahlen. Auf jeden Fall steht überall das man auf Grund des Paragraphen jetzt Menschen in der GRV gleichgestellt ist.
    Geändert von rnn77 (30.06.2020 um 00:10 Uhr)



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