Aber das verstehe ich nicht so ganz. Ab dem 01.01.2016 muss die Krankenkasse die Beiträge zum Versorgungswerk übernehmen. Die Voraussetzung hierfür ist anscheinend folgende:
Nur angestellte, gesetzlich krankenversicherte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, können eine Beitragsübernahme durch die Krankenkasse für Zeiten des Krankengeldbezugs erreichen.
Jedenfalls ist das die Meinung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte, siehe auch https://www.vw-ra.de/krankengeld.html