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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37741
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von rnn77 Beitrag anzeigen
    So ganz will mir das nicht ganz in den Kopf, aber du kennst dich da anscheinend gut aus. Es gibt also Versorgungswerke, die interessiert nicht mein aktuelles Gehalt, sondern das Gehalt vor 2 Jahren?
    Bisher wurde immer z.B 2019 die entsprechenden Abzüge an das VW überwiesen. Das Versorgungswerk wollte von mir dann nur im Nachinein wissen, ob ich noch zusätzliche ärztliche Einnahmen hatte, von denen noch nichts ans Versorgungswerk gezahlt worden ist.

    Bei deinem Beispiel müsste man ja auch bei Arbeitslosigkeit ggf. noch etwas nachzahlen, da die Zahlung, die das Arbeitsamt an das Verosrgungswerk leistet, sich anteilig auf die Höhe des Arbeitslosengeldes beziehen und somit niedriger sind, als die Zahlungen die geleistet worden sind, als man noch regulär verdient hat, z.B vor 2 Jahren in deinem Beispiel. Gibt es wirklich Ärzte, die trotz Arbeitslosigkeit noch etwas extra an das Versorgungswerk zahlen mussten? Das ist ja wirklich krass.
    Also, es ist kompliziert und wie immer abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk. Ich denke nicht, dass es ein VW gibt wo man zahlt wenn man Arbeitlos ist sofern man es meldet. Ich gehe davon aus (ohne es zu wissen) dass es vermutlich auch VW gibt wie bei den RA, die den Beitrag automatisch senken im Krankenfall >6 Wochen.
    Prinzipiell bist aber du der Schuldner ggü. VW (wenn der AG z.B. nicht zahlt bist du dran es zu zahlen und ggf AG zu verklagen).
    In BW zahlst du 12% von deinem Gehalt vor 2 Jahren aber min. Pflichtbeitrag der sonst DRV bekommt. Wenn du grob über 120T im Jahr Verdienst will VW jeden Monat Zuzahlung zu dem was AG anführt.
    In einem anderen BL kann es anders sein.



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  2. #37742
    ehem-user-21-08-2020-1502
    Guest
    Zitat Zitat von Zilia Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Leute,

    vllt erinnert Ihr Euch noch an meine Vorposts vor 1 paar Wochen? Ich bin eine der Assistentinnen, die leider Pech mit einer malignen Stelle hatten. Endlich habe ich es geschafft und bin da raus (der Vertrag lief aus).
    Sei bloss froh, dass du da raus bist! Ich wünsche dir alles Gute, kann deine Verfassung sehr gut nachvollziehen!

    Ohne jetzt Einzelheiten zu nennen:

    Welches Fach war es?



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  3. #37743
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Also, es ist kompliziert und wie immer abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk. Ich denke nicht, dass es ein VW gibt wo man zahlt wenn man Arbeitlos ist sofern man es meldet. Ich gehe davon aus (ohne es zu wissen) dass es vermutlich auch VW gibt wie bei den RA, die den Beitrag automatisch senken im Krankenfall >6 Wochen.
    Prinzipiell bist aber du der Schuldner ggü. VW (wenn der AG z.B. nicht zahlt bist du dran es zu zahlen und ggf AG zu verklagen).
    In BW zahlst du 12% von deinem Gehalt vor 2 Jahren aber min. Pflichtbeitrag der sonst DRV bekommt. Wenn du grob über 120T im Jahr Verdienst will VW jeden Monat Zuzahlung zu dem was AG anführt.
    In einem anderen BL kann es anders sein.
    In Hessen musst du bei längerer AU eine Beitragsermäßigung beantragen und eine Bescheinigung des Arbeitgebers plus ärztliche Bescheinigung vorlegen. Hab mir das gerade mal durchgelesen/durchlesen müssen aus gegebenem Anlass. Bei Arbeitslosigkeit sind die recht kulant und bieten dir von vornherein an, einen geringen Beitrag zu zahlen. Es schadet nicht, sich die jeweiligen Regelungen des zuständigen Versorgungswerks mal durchzulesen. Dann ist man informiert, wenns mal soweit sein sollte.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #37744
    Gold Mitglied
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    Ich hätte da mal eine Frage -
    Lt. Tarifvertrag gibt es ja bei Änderungen des Dienstplanes Sonderzahlungen, betreffend Bereitschaftsdienste. Also wenn es da zu Änderungen bis 3 Tage vorher kommt. Weiß jemand wie es grundsätzlich bei Änderungen des Dienstplanes aussieht? Bin grade im 3-Schichtmodell und ständig müssen Dienste neu besetzt und getauscht werden.. Frage mich, ob es da auch ein Anrecht auf Sonderzahlungen gibt?!



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  5. #37745
    Diamanten Mitglied
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    Zumindest müsste jede Änderung des Dienstplanes durch den Betriebsrat abgenickt werden. Und durch den Betriebsrat könnten ggf. auch Betriebsvereinbarungen ausgearbeitet werden, die solche Sonderzahlungen regeln, wenn es nicht im Tarifvertrag vereinbart wurde oder ihr tarifungebunden seid.



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