oh nein, was hast du denn für eine Stelle? wenn ich mich recht erinnere, bist du noch jung-assistent?
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Nein, nicht für Kündigungsfristen, sondern z.B. für Erfahrungsstufen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
oh nein, was hast du denn für eine Stelle? wenn ich mich recht erinnere, bist du noch jung-assistent?
Frage mich auch gerade, ich arbeite bei einem kommunalen Haus seit 1,5 Jahren und gehe davon aus, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen ist? Vorher habe ich ein halbes Jahr woanders gearbeitet, aber das bezieht sich doch eigentlich immer auf die aktuelle Beschäftigungszeit?
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Im §35 zur Kündigungsfrist steht:
"Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ..."
Absatz 3 Satz 3 hat mit der Kündigungsfrist an sich nichts zu tun.