teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37801
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Nein, nicht für Kündigungsfristen, sondern z.B. für Erfahrungsstufen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #37802
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    28.04.2019
    Beiträge
    222
    oh nein, was hast du denn für eine Stelle? wenn ich mich recht erinnere, bist du noch jung-assistent?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #37803
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    04.02.2016
    Ort
    Essen
    Beiträge
    287
    Frage mich auch gerade, ich arbeite bei einem kommunalen Haus seit 1,5 Jahren und gehe davon aus, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen ist? Vorher habe ich ein halbes Jahr woanders gearbeitet, aber das bezieht sich doch eigentlich immer auf die aktuelle Beschäftigungszeit?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #37804
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.01.2007
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    30
    Zitat Zitat von Dudelwu Beitrag anzeigen
    Frage mich auch gerade, ich arbeite bei einem kommunalen Haus seit 1,5 Jahren und gehe davon aus, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen ist? Vorher habe ich ein halbes Jahr woanders gearbeitet, aber das bezieht sich doch eigentlich immer auf die aktuelle Beschäftigungszeit?
    Es bezieht sich immer auf deine aktuelle Arbeitsstelle. Mit deinen Berufsjahren bei den alten Arbeitgebern hat es gar nichts zu tun.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #37805
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    09.10.2002
    Ort
    Schwarzwald
    Beiträge
    1.801

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Im §35 zur Kündigungsfrist steht:
    "Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ..."

    Absatz 3 Satz 3 hat mit der Kündigungsfrist an sich nichts zu tun.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook