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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #37811
    straight outta hell
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    Ist jetzt nur eine einseitige Erfahrung aus Rettungsdienstzeiten aber ich bin oft genug mit RTW und NEF in Zahnarztpraxeb (und auch andere Praxen) gefahren weils da Probleme gab und seltenst liegende Zugänge vorgefunden. Also auf herbeieilenden Rettungsdienst wurde sich zumindest in meiner Stadt gerne verlassen.

    Wie das jetzt von offiziell Haftungsrechtlicher Seite aussieht, weiß ich jetzt nicht. Aber es gab zumindest Praxen in denen ich mehrfach war aber vermutlich greift das das „wo kein Kläger, da kein Richter“-Prinzip.



  2. #37812
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Ich bin zwar kein Zahnarzt, aber für eine Wundversorgung in der Notaufnahme in LA lege ich auch keinen Zugang, bzw kenne auch keinen der das mit macht. Und bei ambulanten OPs in LA ohne Standby gibt's den Zugang eigentlich nur wenn eine Singleshotantibiose gebraucht wird.
    Im Vergleich zur Narkoseeinleitung sind das für mich irgendwie zwei paar Stiefel. Bzw die LA Verfahren die mit Standby liefen waren dann die die eben etwas aufwendiger waren oder ängstliche Patienten. Da ist das dann schon sinnvoll.



  3. #37813
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Sehe ich ähnlich. Bei Wundversorgungen haben wir auch nie einen Zugang gelegt. Allenfalls dann, wenn der Patient schon in der Anamnese Allergien gegen alles und jeden angegeben hat. Dann als Vorsichtsmaßnahme. Sonst nie.
    Ich denke, das ist beim Zahnarzt ähnlich. Da habe ich in all den Jahren mit wirklich vielen LA noch nie einen Zugang gelegt bekommen. Wäre auch nie auf die Idee gekommen, dass das notwendig wäre.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #37814
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Die Frage ist für mich ja eigentlich nur, ob es in einem Prozess dann im Nachhinein gefordert sein könnte, oder ob dann auch das Prinzip gilt, "haben wir noch nie so gemacht, weil's in 99,99% der Fälle gut geht".

    Dass es nicht gemacht wird, weil es in den allermeisten Fällen unnötig und übertrieben ist, ist mir schon klar. Aber wie sieht es der Richter?

    Ketzerische Frage, ich weiß.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  5. #37815
    Diamanten Mitglied
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    Der Richter sieht das, was der Gutachter schreibt und nachdem in solchen Prozessen Zahnärzte von Zahnärzten begutachtet werden, sollte es da kein Problem geben. Ich habe noch nie einen Zugang gelegt, ich würde damit jetzt nicht anfangen.



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