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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38166
    DE-Systemprofiteur!
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    Solang es kein stehender Befund ist, denke ich auch, daß der Patient jetzt am wenigsten Schuld hat.
    "Ich habe mein halbes Vermögen für Frauen, Autos und Alkohol ausgegeben, die andere Hälfte habe ich verprasst." ( George Best )



  2. #38167
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Nee er hatte keine Schuld. Er war tatsächlich mal „operiert“ worden, eine Intervention durch die Leiste und um mir die zu zeigen, kramte er halt umständlich in seiner Intimsphäre herum. Man hätte das auch erstmal verbal klären können, aber dazu war er nachts um 4 wahrscheinlich genauso wenig in der Lage wie ich. So rückblickend tut er mir jetzt fast leid. Meine knappe Entschuldigung/ Erklärung hat er wahrscheinlich auch nicht verstanden.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  3. #38168
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ein „Sie sind nicht das, was ich suche“ beim Anblick seines Gemächts wäre vermutlich auch irgendwie nicht gut angekommen
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #38169
    Gold Mitglied
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    452
    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Man hätte das auch erstmal verbal klären können, aber dazu war er nachts um 4 wahrscheinlich genauso wenig in der Lage wie ich.
    Er dachte sich nur so "ja heut ist die visite aber zeitig dran" lol



  5. #38170
    Registrierter Benutzer
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    22.08.2020
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    10
    Hey! Kurz eine bestimmt simple arbeitsrechtliche Frage: ich war im aktuellen Job (seit diesem Jahr, Klinik) noch nicht AU aber mir hat ein Kollege gesagt, hier müsse man möglicherweise generell ab Tag 1 eine AU-Bescheinigung vom HA vorlegen.

    Ich dachte, die Regelung (ab Tag 1 dem AG Bescheid geben, ab Tag 3 AU-Bescheinigung vorlegen) ist ein Gesetz (also allgemeingültig) und nicht etwas hausspezifisches? Gut, natürlich kann der AG bei Zweifeln an der AU auch für einen Tag eine Bescheinigung verlangen, aber das von vorneherein bei AU unter 3 Tagen eine Bescheinigung her muss, wäre mir neu... oder?

    Jetzt habe ich nicht vor AU zu werden, aber sollte es mal passieren, wäre das ja schon wichtig zu wissen, alleine schon wegen des Problems, sich rückwirkend AU schreiben zu lassen...



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