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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38171
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    tl;dr: Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts explizit geregelt ist, muss deine AU am 4. Tag deiner Abwesenheit beim Arbeitgeber vorliegen.



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  2. #38172
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Wenn es in deinem Vertrag steht oder es eine Betriebsvereinbarung gibt kann auch AU am 1. Tag möglich sein



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  3. #38173
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Fachhühnchen
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    Ich habe jetzt beim Stellenwechsel eine Vereinbarung vorgelegt bekommen, dass ich ab 6 Tagen AU ohne Bescheinigung innerhalb von 12 Monaten, eine Bescheinigung ab Tag 1 vorlegen muss.
    Sollte ich also alle 2 Monate einen Tag ohne AU-Bescheinigung fehlen, tritt die Regelung in Kraft.

    Das ist ehrlicher als bei meinem aktuellen Arbeitgeber, wo man zwar die AU-Bescheinigung erst ab Tag 3 vorlegen musste - dann aber bitte rückwirkend seit Tag 1. Da hatte meine HA-Praxis nicht mitgespielt ("Wir dürfen keine rückwirkenden AU-Bescheinigungen ausstellen..."), so dass mir tatsächlich Lohnabzug angedroht wurde, weil ich am ersten Tag meiner Erkrankung nicht absehen konnte, dass sie länger als 2 Tage dauert.

    Wobei der Arbeitgeber sehr kreativ war und die Wochenendtage mit reingezählt hatte, so dass ich für "Donnerstag und Freitag krank" dann eine Bescheinigung für 4 Tage (Do-Fr-Sa-So) vorlegen sollte, sonst hätte er für Do und Fr kein Gehalt gezahlt, obwohl das WE frei war! Das darf er tun, aber arschig ist es trotzdem.

    Fazit: ab diesem Zeitpunkt sofort beim kleinsten Zipperlein zum Hausarzt, der schrieb mich mit meinen wenigen Fehltagen auch gerne mal länger krank.

    Mein Hausarzt und mein Chef waren sich da sehr einig, ich könne ja auch vor Ablauf der AU-Bescheinigung wieder arbeiten gehen, wenn es mir besser geht. Ich selbst sehe da allerdings einige ungeklärte Fragen was die Haftung angeht, sollte einem meiner Patienten etwas passieren (zB. Hirnschaden nach Aspiration), wenn ich eigentlich krankgeschrieben war.

    Die Diskussion gab es ja tatsächlich nachdem dieser krankgeschriebene Pilot das Flugzeug in die Alpen gerammt hat.
    Geändert von Moorhühnchen (26.09.2020 um 17:29 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #38174
    Es gibt Studien, ... Avatar von Bille11
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt beim Stellenwechsel eine Vereinbarung vorgelegt bekommen, dass ich ab 6 Tagen AU ohne Bescheinigung innerhalb von 12 Monaten, eine Bescheinigung ab Tag 1 vorlegen muss.
    Sollte ich also alle 2 Monate einen Tag ohne AU-Bescheinigung fehlen, tritt die Regelung in Kraft.

    Das ist ehrlicher als bei meinem aktuellen Arbeitgeber, wo man zwar die AU-Bescheinigung erst ab Tag 3 vorlegen musste - dann aber bitte rückwirkend ab Tag 1. Da hatte meine HA-Praxis nicht mitgespielt ("Wir dürfen keine rückwirkenden AU-Bescheinigungen ausstellen..."), so dass mir tatsächlich Lohnabzug angedroht wurde, weil ich am ersten Tag meiner Erkrankung nicht absehen konnte, dass sie länger als 2 Tage dauert.

    Wobei der Arbeitgeber sehr kreativ war und die Wochenendtage mit reingezählt hatte, so dass ich für "Donnerstag und Freitag krank" dann eine Bescheinigung für 4 Tage (Do-Fr-Sa-So) vorlegen sollte, sonst hätte er für Do und Fr kein Gehalt gezahlt, obwohl das WE frei war! Das darf er tun, aber arschig ist es trotzdem.

    Fazit: ab diesem Zeitpunkt sofort beim kleinsten Zipperlein zum Hausarzt, der schrieb mich mit meinen wenigen Fehltagen auch gerne mal länger krank.
    Das gefällt mir!
    harmlos, naiv & unschuldig.
    Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.

    "Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
    "Ich brauche Sonne, Freiheit
    und eine kleine Blume."



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  5. #38175
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Das Ende der Krankschreibung ist nicht in Stein gemeißelt. So steht es dem AN durchaus frei, vor Ende der AU wieder zur Arbeit zu gehen, sofern er sich wieder genesen fühlt. Es gibt auch keine sog. „Gesundschreibung“, wie häufig fälschlich angenommen. Ein Nachteil für den AN ergibt sich dadurch nicht, wenn man mal von der allgemein gültigen Sorgfaltspflicht und der damit verbundenen Haftung absieht. Daher würde ich es mir immer gründlich überlegen, ob ich tatsächlich wieder vorzeitig arbeiten gehe. Denn wenn ich gehe, erkläre ich mich selbst gesund und vollumfänglich wieder einsatzfähig.

    Im Falle des besagten Piloten, der die Eurowings-Maschine seinerzeit gegen die Bergwand flog, lag die Sache dann doch etwas anders. Es ist nicht davon auszugehen, dass er sich gesund fühlte, und er hatte offensichtlich eine sehr deutliche Suizidabsicht.



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