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  1. #38201
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Bromberlin
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    Boah heute hätte ich ja mal wieder kotzen können, es herrschte wie immer Bettennot, aber heute extrem. Ich bin ja gerade auf unserer chirurgischen IMC, da gabs einen Patienten, der letzte Nacht bei akutem Abdomen operiert wurde, anscheinend in eine Pneumonie hinein und dann morgens septisch wurde. Die Katecholaminpflihctigkeit konnten wir händeln, aber die Sättigung war echt mies, die BGA ebenfalls und so hab ich bei den ITSlern vorgesprochen, ob sie ihn wenigstens zur NIV übernehmen können. Die sahen das auch so, dass er die bräuchte, aber sie hatten kein Bett... Wir haben hin- und her überlegt und der ITS-OA hat schließlich vorgeschlagen, die Kardiologen zu fragen, ob der auf die internistische ITS zum NIVen könnte. Nach einigem Hin- und Her inkl Scheuer-Wischdesinfektion durften wir also den Patienten in deren letztes Bett bringen, es war mittlerweile kurz vor Feierabend. Ich bringe den also dorthin und möchte ihn an die Kardiologen übergeben, da sagen die sinngemäß "er darf zwar hier liegen, aber kümmern müsst ihr euch bzw eure ITSler (Anästhesisten) " Ok. Ich gehe also zur ITS-Diensthabenden und die sagt aber, dass sie sich nicht kümmern kann, ihr Station wäre schließ.lich voll, fast alle intubiert, und sie kann nicht noch auf andere rennen. Öhm ja...

    Ich hab mich dann aber auch echt über mich selbst geärgert, dass ich vorher den ITS-OA nicht gefragt hab, ob sich jemand um den Patienten kümmern kann, dann wäre gleich klar gewesen, dass man ihn verlegen muss... Aber so war die ganze Situation dann im Dienst gelandet und maximal unbefriedigend. Unsere chirurgische Diensthabende wollte dann die NIV selber monitoren, aber das ist ja dann eigentlich schon wieder Übernahmeverschulden. Und wenn er doch intubiert werden muss, muss er dann intubiert verlegt werden. Alles Mistkack.
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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  2. #38202
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von murkel Beitrag anzeigen
    Ich hatte mal eine Patientin, die ich nach Entlassung aus dem KH rückwirkend 2 Tage krankgeschrieben habe (kam erst 2 Tage später zu mir wegen Feiertag und Urlaub usw). Da hat die Kasse einen Riesenaufstand gemacht und die rückwirkende AU nicht anerkannt. Für den Feiertag hätte sie sich eine AU in der Notaufnahme/KV-Dienst holen sollen und an meinem Urlaubstag zur Vertretung gehen. Das mit der Vertretung haben wir im Nachhinein noch geregelt. Aber den anderen Tag direkt nach Entlassung aus dem KH haben sie nicht bezahlt. Seit dem bin ich vorsichtig mit rückwirkenden AU.
    Hm, aber es gibt doch ganz klare Regeln. Wenn nachvollziehbar ist, dass die Krankheit tatsächlich bestand (und bei Entlassung aus dem Krankenhaus zwei Tage zuvor ist das ja offensichtlich), dann ist es doch absolut gedeckt mit der rückwirkenden Krankschreibung. Da von einer Patientin zu verlangen, noch krank/nicht fit/wie auch immer durch die Gegend zu juckeln, finde ich befremdlich.



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  3. #38203
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Wahrscheinlich war sie bereits länger krank geschrieben (> 6 Wochen) und bereits im Krankengeld. In diesem Falle muß die Folge-AU direkt nach Ablauf der vorherigen AU ausgestellt werden, Fehltage werden vom Krankengeld abgezogen, das ist offiziell so festgeschrieben.

    Aber auch das ist lösbar, wenn sich die Patienten rechtzeitig telefonisch bei mir melden, stelle ich die Folge-AU aus und sie können sie dann kurze Zeit später abholen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #38204
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von murkel Beitrag anzeigen
    Ich hatte mal eine Patientin, die ich nach Entlassung aus dem KH rückwirkend 2 Tage krankgeschrieben habe (kam erst 2 Tage später zu mir wegen Feiertag und Urlaub usw). Da hat die Kasse einen Riesenaufstand gemacht und die rückwirkende AU nicht anerkannt. Für den Feiertag hätte sie sich eine AU in der Notaufnahme/KV-Dienst holen sollen und an meinem Urlaubstag zur Vertretung gehen. Das mit der Vertretung haben wir im Nachhinein noch geregelt. Aber den anderen Tag direkt nach Entlassung aus dem KH haben sie nicht bezahlt. Seit dem bin ich vorsichtig mit rückwirkenden AU.
    Wäre das auch so gewesen, wenn sie angerufen hätte - in dem Falle am Tag vor dem Feiertag? Ansonsten wäre die Anrufregel meiner Praxis ja auch völlig absurd!

    Irgendwie ist da doch das System krank. In dem Fall scheint es ja offensichtlich zu sein, dass sie nicht direkt nach Entlassung aus dem KH arbeiten kann.

    Edit: hatte Muri und Evils Posts nicht gelesen.
    Geändert von Moorhühnchen (29.09.2020 um 22:02 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #38205
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    da sagen die sinngemäß "er darf zwar hier liegen, aber kümmern müsst ihr euch bzw eure ITSler
    Das ist sowas von krass... Auch wir legen in der Bettennot chirurgische Patienten auf die internistische Intensiv und dann kümmern die sich um die intensivmedizinischen Sachen. Bei chirurgischen Problemen steht ich sofort wieder da, aber Beatmung / NIV / Hämofilter / Hochdosis-Katecholamine etc. sind klassische intensivmedizinische Dinge, genau dafür gibt es die Intensivmediziner. Was bringt mir ein "Intensivbett" ohne "Intensivmediziner".



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