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  1. #38246
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
    Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat.
    Auch nur wenn du ihn darüber aufgeklärt hast und grünes Rezept nutzt. Ansonsten wird es nach meiner Info dem Arzt in Rechnung gestellt (Stichwort Regress)... las mich aber gerne korrigieren wenn es anders sein sollte.

    Wenn du einem Patienten eine Transportschein ausstellst, ihm sagst das ist kein Problem und KK nicht zahlt wird sich DRK an den Patienten wenden, nur ob die Forderung dann eingetrieben werden kann halte ich für sehr fraglich.
    Geändert von FirebirdUSA (07.10.2020 um 22:43 Uhr)



  2. #38247
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Die Kasse bzw. der Leistungserbringer wird sich an den wenden, der die nicht indizierte Leistung erhalten und nicht vorher eine Genehmigung eingeholt hat. Und ja, die Forderungen werden oft auch eingetrieben. Wurden sie zumindest zu der Zeit, in der ich diesen Job gemacht habe.
    Gerade geplante Krankentransporte sollten sowieso vorab mit der Kasse geklärt werden.
    Wie gesagt, ich lasse mich gerne über neuere Regelungen aufklären. Ist bei mir ja schon ein paar Jahre her.

    Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #38248
    Dunkelkammerforscher
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen

    Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
    Das ist definitiv falsch, wenn du off-label verschreibst und das nicht über P Rezept tust trifft dich Regress als Arzt: https://www.aerzteblatt.de/archiv/54...ch-sich-ziehen

    Tante Edit: du hast von Behandlubgsmethoden geschrieben, da ist es natürlich richtig. Ich bin mir aber sicher, dass ohne gültigen Behandlungsvertrag die Kosten nicht eingetrieben werden können und ihn den Fällen die ich kenne zahlt die Kasse einfach nicht an die Klinik.
    Geändert von FirebirdUSA (08.10.2020 um 08:32 Uhr)



  4. #38249
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Off-Label nicht auf P-Rezept zu verschreiben - ja, dann ist theoretisch Regress möglich. Obs passiert...
    Neue AMBULANTE Methoden haben nichts mit der Klinik zu tun und fallen dem Patienten auf die Füße, wenn er nicht vorher die Kasse fragt. Einen Behandlungsvertrag unterschreibt er ja, sobald die Behandlung (oder Diagnostik) konkret durchgeführt wird. Dennoch wird gerne bescheinigt, die Untersuchung sei „medizinisch notwendig“ gewesen.

    Aber ich glaube, wir reden grade irgendwie aneinander vorbei.

    Ach ja, gerade mit einer Kollegin gesprochen: Theoretisch könnte bei den Krankentransporten der Verordner mit Regress bedroht werden. Passiert aber nicht.
    Geändert von Feuerblick (08.10.2020 um 12:25 Uhr)
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  5. #38250
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Der betreffende Patient hat tatsächlich eine ADAC Plus-Mitgliedschaft und sich mit denen in Verbindung gesetzt. Deren ärztlicher Dienst organisiert jetzt die Verlegung (Transport + aufnehmende Klinik).
    Vermutlich wird jemand vom ADAC bei Dir anrufen und die Krankengeschichte des Patienten wissen wollen, um entscheiden zu können, ob sie den Transport übernehmen oder nicht. Für das Gespräch mit dem ADAC musst Du Dich am besten noch vom Patienten von der Schweigepflicht entbinden lassen. Man könnte ja sagen, dass der Patient um die Angelegenheit des Transports mit dem ADAC weiß, weil er den Kontakt zum ADAC hergestellt hat. Aber trotzdem würde ich mich offiziell von der Schweigepflicht entbinden lassen.
    Mich würde interessieren, wie es ausgeht. Wenn der Patient aufgrund des urologischen Problems wieder genesen ist, ist das ja kein Grund, sich vom ADAC nach Hause bringen zu lassen. Und bei einer COPD hängt es vermutlich vom Stadium ab, ob mit einer Exazerbation zu rechnen war, oder ob die akutelle Exazerbation doch unvorhergesehen kam und somit ein Transport durch den ADAC erfolgen kann.



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