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Zitat von
Feuerblick
Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat.
Auch nur wenn du ihn darüber aufgeklärt hast und grünes Rezept nutzt. Ansonsten wird es nach meiner Info dem Arzt in Rechnung gestellt (Stichwort Regress)... las mich aber gerne korrigieren wenn es anders sein sollte.
Wenn du einem Patienten eine Transportschein ausstellst, ihm sagst das ist kein Problem und KK nicht zahlt wird sich DRK an den Patienten wenden, nur ob die Forderung dann eingetrieben werden kann halte ich für sehr fraglich.