teaser bild
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #38951
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.719

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Da muss man zwei Dinge unterscheiden:

    Das ius practicandi bekommt man nach wie vor erst, sobald man Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt ist. Daran hat sich nichts geändert.

    Der Turnus (Abschluss Arzt für Allgemeinmedizin, früher 3 Jahre lang) war meines Wissens nie eine rechtliche Voraussetzung um eine Facharztweiterbildung zu starten. Aber früher war die Stellensituation so, dass man oft de facto erst dann eine Chance auf eine Facharztweiterbildungsstelle hatte, wenn man den Turnus hatte. Das ist heute ganz anders. Heute gibt es genug Leute, die auch in beliebten Fächern direkt nach der Basisausbildung eine Facharztweiterbildungsstelle in ihrem Wunschfach bekommen.

    Die Basisausbildung (neun Monate Innere und Chirurgie) ist heute formal Teil (fast) jeder Facharztweiterbildung. Auch wenn man sich in der Regel am Anfang nur für die Basisausbildung bewirbt, und sich dann während der Basisausbildung für die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin ("Turnus") oder die Facharztweiterbildung bewirbt. Eingeführt wurde die Basisausbildung 2015.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #38952
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.10.2014
    Ort
    somewhere in Süddeutschland
    Beiträge
    79
    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, die mich interessiert. Kann man als niedergelassener FA für Neurologie Schädel-MRTs bei über die KV abrechnen, wenn man sich ein MRT in die Praxis stellt und eine Zusatzweiterbildung MRT-fachgebunden besitzt? Oder dürfen das nur FA für Radiologie?

    Danke im Voraus für die Antwort.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #38953
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.754
    Zitat Zitat von Luffy123 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, die mich interessiert. Kann man als niedergelassener FA für Neurologie Schädel-MRTs bei über die KV abrechnen, wenn man sich ein MRT in die Praxis stellt und eine Zusatzweiterbildung MRT-fachgebunden besitzt? Oder dürfen das nur FA für Radiologie?

    Danke im Voraus für die Antwort.
    Ja kannst du.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #38954
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
    Semester:
    FA
    Beiträge
    2.369
    Bist du sicher? Den Kardiologen ist das ganze ja verboten worden:

    https://medizinrecht-blog.de/berufsr...und-abrechnen/

    "Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.05.2018 entschieden, dass die Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung allein durch Radiologen verfassungskonform ist."

    "Es solle gerade der Anreiz für Fachärzte der sogenannten Organfächer mit Zusatzweiterbildung „MRT – fachgebunden – “ unterbunden werden, sich selbst Patienten für die eigene Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen zu überweisen. Diese sollten gerade Radiologen vorbehalten bleiben."



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #38955
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.07.2020
    Beiträge
    1.126

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Generell ist es schlecht anderen grundsätzlich Bösartigkeit zu unterstellen, dennoch frage ich mich ob es wirklich nur die fehlende Managementkompetenz ist, dass teilweise ungleich eingeteilt wird. Vielleicht sehen es manche OP-Planer gefühlsmäßig einfach lieber, dass bestimmte Leute eingeteilt werden - wahrscheinlich spielt es auch eine Rolle "wie es sich anfühlt", und da sind so viele "weiche" Faktoren ausschlaggebend. Nicht unbedingt nur sympathie.

    Es mag auch vorkommen, dass manche auch als weniger talentiert eingeschätzt werden und deshalb weniger in den OP kommen. Oder im Perioperativen einfach viel besser sind als im OP. In dem Bereich nachlassen würde aber wahrscheinlich keine Erhöhung der operativen Tätigkeit nach sich ziehen, so dass beides quasi irreversible Zustände sind.

    Unter Umständen merken es Vorgesetzte auch unbewusst wie gut jemand in die Chirurgie passt. Also vor allem auch ob die vorhandenen Charaktereigenschaften passen - was auch immer diese sein mögen.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook