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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Graf-Graefenberg Avatar von Graf-Graefenberg
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    Vielleicht kann mir einer weiterhelfen und sagen wie sich die Gesamtnote aus Mündlichen und Schriftlichen berechnet... Werden die Noten auf- oder abgerundet???



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  2. #2
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Auszug neue AO (Ist ja nicht so, daß das da nicht drinstünde ) :

    Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt die
    Note für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wie
    folgt:
    Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit und die Note
    für den mündlich-praktischen Teil werden addiert und die
    Summe wird durch zwei geteilt. Die Note wird bis auf die
    erste Stelle hinter dem Komma errechnet.

    Die Note lautet

    „sehr gut“ bei einem Zahlenwert bis 1,5,
    „gut“ bei einem Zahlenwert über 1,5 bis 2,5,
    „befriedigend“ bei einem Zahlenwert über 2,5 bis 3,5,
    „ausreichend“ bei einem Zahlenwert über 3,5 bis 4,0,

    wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.


    Gruß,
    Der Frosch
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    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe dazu ein paar Fragen:
    1.) Die mündliche Note nach neuer AO setzt sich wie zusammen?
    In der AO steht unter §15 Abs. 9: "Die Prüfungskommission trifft ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Bei ... Wunsch des Prüflings."
    a.) Was heißt das nun genau? Benotet jeder Prüfer seinen Teilbereich, und die einigen sich dann auf eine Gesamtnote (wahrscheinlich Durchschnitt)?
    b.) Es gibt Gerüchte, das man eine 5 in einem Teilbereich nur mit ner 2 im anderen Teilbereich ausgleichen kann, trifft das zu? Oder wurden da Elemente der alten AO mit reingeworfen?
    c.) Demnach wird doch dann eine "glatte" Note vergeben?

    2.) Wenn die Annahme der "glatten" Noten zu trifft, folgt daraus, dass es zum einem max. nur eine Kommastelle gibt und zum anderen diese 5 oder 0 lautet.
    Also ist doch diese ganze Ausführung ("[...]Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter dem Komma errechnet.") in der AO ein bisschen unsinnig oder nicht?

    Die Fragen gehören sicherlich in die Kategorie Erbsenzählerei, allerdings laufen jedoch so viele Gerüchte umher, dass man schon gar nicht mehr weiß woran man ist.



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    zu 1.) du bekommst nur die eine Gesamtnote mitgeteilt. Die Prüfer einigen sich vorher auf diese Note. Je nach "Position" der Prüfer hat der eine sicher mehr Einfluss dabei als der andere. Letzendlich wird über die Note abgestimmt, bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Ausschlag (s. §15)
    Diese Ausgleichsregelung mit 2 und 5 gibt es meines Wissens hier nicht. Das war nur in der alten AO zwischen mündl. und schriftl.

    zu 2.) ja, den Satz find ich auch etwas schwachsinnig.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Zitat Zitat von DAG
    Ich habe dazu ein paar Fragen:
    b.) Es gibt Gerüchte, das man eine 5 in einem Teilbereich nur mit ner 2 im anderen Teilbereich ausgleichen kann, trifft das zu? Oder wurden da Elemente der alten AO mit reingeworfen?
    Wen Gerüchte irritieren, der sehe abermals im Schriftstück nach :
    Da heißt es in §13, ABsatz 3:

    (3) Der Erste und Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der
    mündlich-praktische Teil bestanden sind. Wenn ein Prüfungsteil
    nicht bestanden wird, so muss nur der nichtbestandene
    Teil wiederholt werden. Nachweise, die für die
    Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
    erforderlich sind, können vorbehaltlich des § 41 nicht vor
    Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
    erworben werden.


    Also gibts diese Ausgleichsregelung, die in der alten AO existierte so nicht mehr.

    Gruß,
    Der Frosch
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