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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    =Y= Avatar von little_lunatic
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    kuckuckelores ihr nachteulen!

    kann ich nen härtefallantrag stellen oder irgendwie nen vorteil fürs zvs-verfahren rausschlagen weil ich zur zeit meines abiturs ne psychotherapie gemacht habe? oder immernoch eine mache?
    bin doch nicht umsonst verrückt ;) *manischkicher&mitdenaugenroll*



  2. #2
    Medicus85
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    Ist das eine SCherzfrage oder eine Ernst zu nehmende frage`?



  3. #3
    =Y= Avatar von little_lunatic
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    ernst gemeint. denke schon, dass ich durch diverse psychische probleme und die auseinandersetzung damit oO( klingt irgendwie putzig... ) weniger leistung bringen konnte. find ich jetzt nicht sooo abwegig.



  4. #4
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    Über psych. Erkrankungen kann ich nix sagen, aber mein Vater hat während dem Abi Diabetes diagnostiziert bekommen und wurde therapiert (natürlich auch im Krankenhaus) und hat trotz 2,3-er-Abi ´nen Studienplatz bekommen, war allerdings 1975 (geschätzt), aber grundsätzlich würde ich´s doch mal versuchen....
    - Game over, man. Game over. -



  5. #5
    Ärztliches Mitglied Avatar von EzRyder
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    Zur Erläuterung:

    Deine psychische Behandlung während der Zeit des Abiturs könntest du eventl. als Nachteilsausgleich geltend machen, sprich eine Verbesserung der Durchschnittsnote. Das ist kein Härtefall!!! Es hätte aber auch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich deine Leistung während des Abis signifikant verschlechtert hat. Oder sind die Prüfungsergebnisse gar nicht so weit von deinem Jahesdruchschnitt entfernt?

    Der Härtefallantrag aufgrund deine psych. Erkrankung hätte nur dann Érfolgsaussichten, wenn diese Krankheit eine Tendenz zur Verschlimmerung aufweist und eine sofortige Zulassung erfordern würde, da du in einigen Jahren, warum auch immer(Tod, Wahn, Siechtum etc.) ein Studium nicht mehr ausführen könntest. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus das letzteres bei dir auch nur annähernd zutrifft.

    So, steht aber auch alles im ZVS-Heft. Einfach mal nachlesen

    MfG



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