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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Hallo,

    bekanntlich muß man ja bis zum Physikum sein Krankenpflegepraktikum und einen Erste-Hilfe-Schein beim LPA einreichen. Nun bin ich gelernter Krankenpfleger, die AppO ist in dem Punkt eindeutig (sinnvollerweise), das Praktikum muß ich natürlich nicht mehr machen. Wie aber sieht es mit dem Erste-Hilfe-Schein aus? Ein Anruf beim LPA Düsseldorf erbrachte mir die Auskunft, daß ich auch den nicht machen müsse (ich habe natürlich einen in der Ausbildung und für den Führerschein gemacht, die wären aber zu alt), finde ich nicht wirklich sicher, diese Auskunft - ist eben nur fernmündlich - vor allem, da ich kürzlich eine gegenläufige Aussage von einer Kommilitonin hörte, die bereits im klinischen Studienabschnitt und ebenfalls gelernte Krankenschwester ist. Wer weiß da was definitives zu?
    Kann man sich eine solche Aussage des LPA rechtsverbindlich schriftlich ausstellen lassen?

    MfG,
    Sebastian



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  2. #2
    Premium Mitglied Avatar von Ipratropium
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    Kann man normalerweise. Schicke einfach eine Kopie deines Ausbildungszeugnisses ans LPA und bitte dort festzustellen, dass Krankenpflegepraktikum und EH-Ausbildung abgeleistet sind. Die Bestätigung musst du dann (zumindestens in Niedersachsen) zusammen mit den Zeugnissen bei der Meldung zur Prüfung wieder vorlegen.



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