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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
    Mitglied seit
    18.06.2005
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    war mal Göttingen
    Semester:
    FA Anästhesie
    Beiträge
    2.661
    Beim ersten Satz stimm ich dir zu, beim zweiten nciht. Klar, eigentlich sollen die letzten Plätze besetzt werden. aber der Sinn dabei für mich ist, dass ich in einem Jahr sofort anfangen kann ohne weiteres Lotto-Spielen
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
    Oh YES



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  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Fresh Prince
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    09.08.2005
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    @EzRyder,
    was glaubst du, wozu das Nachrückverfahren da ist???
    Natürlich soll er sich bewerben. Wenn er jetzt die Chance hat, einen Platz zu bekommen, soll er zugreifen. Nächstes Semester kann es wieder anders ausschauen. Wenn er jetzt eine Zusage bekommt, und diese ablehnt, rutscht ein anderer im Nachrückverfahren hinein. Die Kapazität wird deswegen nicht kleiner, weil er seinen erhaltenen Platz nicht annimmt!!!



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  3. #8
    Ärztliches Mitglied Avatar von EzRyder
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    03.11.2004
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    Arzt&Zahnarzt
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    817
    www.zvs.de:
    "Bei bundesweit in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengängen werden Studienplätze, die von zugelassenen Studienbewerbern nicht angenommen wurden, im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Studienplätze, die im Auswahlverfahren der Hochschulen nicht angenommen wurden, werden von den Hochschulen bzw. im Auftrag der Hochschulen von der ZVS in einem Nachrückverfahren vergeben. Der Versand der Zulassungsbescheide für das Wintersemester 2005/06 im Nachrückverfahren der Hochschulen erfolgt am 17. Oktober 2005 durch die ZVS (im Auftrag der Hochschulen) bzw. durch die Hochschulen selbst.
    Sollten nach Abschluss des Nachrückverfahrens(!!!) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) wieder Studienplätze frei werden, vergeben die Hochschulen diese in einem Losverfahren."

    Geht dir jetzt ein Licht auf? Es gibt kein Nachrückverfahren im Losverfahren! Irgendwann muss ja mal Schluss sein!



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  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von Fresh Prince
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    1. WBJ
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    An dieser Stelle würde mich dann mal stark interessieren, wieso sich Xylamon schon im Nachrückverfahren der Hochschule und damit im Losverfahren befindet?
    Ist es für das Nachrückverfahren nicht ein wenig zu früh? Die Zulassungsbescheide gehen ja erst am 17.10 raus. Erst danach kommt es zum Losverfahren. Und heuer ist der 14.9. Also irgendwas passt da nicht.

    Zweite Frage, was geschieht dann mit den Plätzen, die im Losverfahren des Nachrückverfahrens nicht angenommen werden? Die bleiben leer, und jeder meckert über nicht belegte Plätze, alles klar....
    Es lebe die Bürokratie in Deutschland. Ein System, voll für den A***



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  5. #10
    Ärztliches Mitglied Avatar von EzRyder
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    03.11.2004
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    Arzt&Zahnarzt
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    817

    Wer am Losverfahren teilnimmt, obwohl er den platz nicht annehmen will, kann, soll etc. sollte lebenslanges Studienverbot fürm bekommen!!!
    Denn diese vakanten Plätze ersehnen sich tausende ZVS-Verzweifelte, deren letzte Chance das Los ist.
    Zu deiner Frage freshprince: Nicht angenommene Losplätze bleiben leer. Vielleich rückt irgendwann ein Kläger ein, wer weiß!



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