Die Uni Frankfurt hat mir zu dem Thema folgendes geschrieben:
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3. eine amtlich beglaubigte Kopie des zum Universitätsstudium berechtigenden Zeugnisses oder das Originalzeugnis zur Einsicht
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Die Uni Frankfurt hat mir zu dem Thema folgendes geschrieben:
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3. eine amtlich beglaubigte Kopie des zum Universitätsstudium berechtigenden Zeugnisses oder das Originalzeugnis zur Einsicht
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si tacuissem, non etaim philosophus mansissem
das scheint von uni zu uni verschieden zu sein. In Bonn wollen sie nur das Original.Natürlich nur zum Einsehen.
in München wird zwar eine Kopie verlangt, diese muss allerdings nicht beglaubigt sein und das Orginal wollen sie nur zum Vergleich ansehen...
Stimmt! Wurde mir so auf dem Rathaus gesagt!Zitat von yuro
Geist ist geil!