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Hallo Leute,
gibt's hier auch irgendwelche ausländische (nicht-EU) Studis die unmittelbar vor/nach dem letzten Staatsexamen stehen und sich nun um die Erteilung einer Berufserlaubnis kümmern müssen?
Das ist nämlich meine Situation: 3. StEx in 6 Wochen, vielleicht auch Aussichten auf eine Ass.arztstelle ab 1.1. od. 1.2.2006. Klingt ja ok, oder? Aber als nicht-EU-Ausländer stehen einem noch viele behördliche Hindernisse im Weg... Deswegen möchte ich hier fragen, wer sich noch damit rumschlagen musste und wie er/sie die Hindernisse bewältigt hat.
Kurz zu dem gesetzlichen Rahmen (für unsere deutschen Kommilitonen/innen): Grundsätzlich wird nicht-EU-Ausländern keine Vollapprobation erteilt. Nach §10 der Bundesärzteordnung kann nicht-EU-Ausländern eine zetlich befristete, auf ein bestimmtes Fachgebiet, Bundesland und Krankenhaus beschränkte Berufserlaubnis erteilt werden. Ich zitiere aus den Richtlinien zur Durchführung der Bundesärzteordnung: "...Eine administrative Berufslenkung und Bedarfssteuerung im Rahmen staatlicher Gesundheitspolitik ist bei ausländischen Antragstellenden verfassungsrechtlich unbedenklich."
Auch darauf hat man keinen Rechtsanspruch (auch nicht wenn man hier studiert hat und schon "ewig" in Deutschland lebt) sondern ist Ermessenssache der Behörde (Landesamt für Gesundheit o.ä.).
Zu dem Dutzend verschiedenster Bescheinigungen und Nachweise die einem das Landesamt für Gesundheit abverlangt zählt auch eine
* "Bescheinigung des Gesundheitsministeriums des Heimatlandes, dass und warum die Weiterbildung/Fortbildung auf einem eindeutig bezeichneten Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland gewünscht wird und wo und in welcher Funktion die erworbenen Kenntnisse nach der Rückkehr eingesetzt werden sollen" *
Das kann sich für mich als richtiger Knackpunkt erweisen, denn ich kann mir nicht vorstellen, was das Gesundheitsamt in Russland, Bulgarien, Rumänien o.ä. dazu bewegen würde, einem so ein Dokument auszustellen. Erste Nachfragen meinerseits im Heimatland stießen auf allgemeines Unverständnis.
Gibt es unter Euch noch "Betroffene"? Wie sieht dann so eine Ebscheinigung aus, wer ist befugt, sie auszustellen und was steht genau drin? Was wird in der Regel von der hiesigen Behörde akzeptiert? Und wie kommt man überhaupt zu so einer Bescheinigung?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar... Es muß doch genug Mediziner hier geben, die auch davon betroffen sind... Wie habt ihr das Problem gelöst?
Danke + Gruß aus Berlin,
Andrei