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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Wäre es für euch nicht auch eine Option die dt. Staatsbürgerschaft anzunehmen? Dann habt ihr diesen Ärger um Berufserlaubnis etc. nicht mehr an der Backe.

    Bin ebenfalls Bildungsinländer/ aber arbeitsrechtlich Ausländer gewesen- obwohl in D aufgewachsen, Abi, Studium- habe mich dann dazu entschieden, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Das macht -zumindest im Umgang mit Behörden etc.- das Leben viel einfacher.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    in nordrhein-westfalen gibt es die "approbation" , also nicht nur eine BE für
    Bildungsinländer. man muß nur vorweisen das man die überwiegende zeit der Schulausbild. in der brd absolv. hat.



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  3. #8
    Armchair doctor
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    So... zurück zum Thema "Berufserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer"

    Seitdem ich zuerst hier im Forum um Rat und Erfahrungen gefragt habe, bin ich noch einmal zum hiesigen Landesamt für Gesundheit gegangen und habe mir von der für ausländische Mediziner zuständige Dame beraten lassen. (Zuletzt war es ihre Urlaubsvertretung gewesen.)

    Jetzt heißt es, daß man den Wisch aus dem Ursprungsland, daß die Heimat deine Facharztausbildung in DE wünscht, doch nicht braucht. Schlupfloch wären die in den neunziger Jahren abgeschlossenen Assoziationsabkommen zwischen der EU und verschiedene Osteuropäische Staaten(Bulgarien, Rumänien u.s.w.) Siehe dazu das Bundesgesetzblatt 1994, Teil II: "Gesetz zu dem Europa-Abkommenvom 1. Februar 1993 zur Gründung einer Assoziatiopn zwischen der Europäischen Gemeinschaft..."

    Artikel 45 Abs. 1 u 5a),i) dieses Gesetzes regelt die Niederlassung ausländischer Selbstständige aus den o.g. EU-Beitrittskandidaten in Deutschland. Demnach kann man als Begründung für den Antrag auf die Berufserlaubnis die Niederlassungsabsicht nach Abschluß der Facharztausbildung und sich auf dieses Gesetz bzw. Abkommen beziehen.

    Natürlich ist es Ermessenssache der Behörde, also die muß hier mitmachen.

    Daß die Landesbehörde für Gesundheit nichts mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Assistenzarzt zu tun hat, wie auch jemand in diesem Thread schrieb, bezieht sich nur auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit Arbeitserlaubnis, nicht aber auf die _ärztliche_ Berufserlaubnis (die "abgespeckte Approbation" für Ausländer).

    Viel Glück (uns allen )



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