Also, wenn Du Dich niederlässt, hast Du grundsätzlich (einige Ausnahmen gibts) zwei Möglichkeiten an Geld zu kommen:
a) Kassenpat.
b) Privatpat.
b) wird über einen Gebührenkatalog berechnet, z.B. einmal Lokalanästhesie X€, einmal Zahn ziehen Y€, einmal Beratung Z€, die jeweiligen Beträge werden mit einem vorher festgelegten Faktor multipliziert (dem sog. "Satz"), die Summe schreibst Du dann auf eine Rechnung schickst sie dem Pat. und wenn alles gut geht ist das Geld 20 Tage später auf Deinem Konto.
Bei a) läuft das grundlegend anders, zunächst brauchst Du eine Zulassung um überhaupt Kassenpat. kostenpflichtig behandeln zu dürfen, diese erteilt Dir die kassenärztliche Vereinigung (kurz "KV"). Eine solche gibt es in jedem Bundesland (meist für unterschiedliche Regionen). Die KV hat sich vor Urzeiten mit allen gesetzl. Krankenversicherungen an einen Tisch gesetzt und für jede Fachrichtung und jede Behandlung einen Wert festgelegt (Punkte), einmal Lokalanästhesie X Pkt., einmal Zahn ziehen Y Pkt., einmal Beratung Z Pkt., danach wurde für jede Fachrichtung ein Punktwert festgelegt (nagel mich bitte nicht drauf fest aber in BW glaub ich zw. 9 und 15 cent pro Punkt), Psychiater stehen in dieser Punktskala ganz unten, Radiologen und Kieferchirurgen ganz oben.
Wenn Du nun einen Kassenpat. in Deiner Praxis behandelt so gibst Du in Deinen PC ein was Du alles gemacht hast, der Computer berechnet dann wieviele Punkt das ergibt. Viermal im Jahr speicherst Du alle Daten von allen Kassenpat.-Behandlungen dieses Quartals ab und übermittelst diese Daten an die KV. Diese rechnet dann mit den Krankenversicherungen alle Leistungen ab und erhält dafür Geld von den Versicherungen, nachdem sich die KV daran noch etwas bereichert hat überweist sie Dir dann (ca. 4-8 Monate nachdem Du den Pat. behandelt hast) Dein Geld für alle Kassenpat.-Leistungen des bestimmten Quartals.