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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi,

    ich stehe vor folgendem Problem:

    1) Ist es möglich, wenn man sich beim Arbeitsamt als "arbeitssuchend" gemeldet hat und pro abgeschickte schriftl. Bewerbung pauschal je 5 Euro überwiesen bekommen hat, die BewerbungsKosten (die natürlich viel höher als die 5 Euro pro Bewerbung waren) bei der Steuer nochmal einzureichen?
    2) Bekommt man als Arbeitssuchender auch eine Erstattung der Fahrtkosten(z.B. Zugticket für 100 uro) zu den Bewerbungsgesprächen vom Arbeitsamt? Falls ja, istdiese pauschal? Ist es rentabler die Fahrkosten bei der Steuer einzureichen?
    3)Werden einem die Bewerbungskosten von der Steuer, wenn man im sich im Jahr 2005 beworben hat, im Jahr 2005 im Dezember anfängt zu arbeiten, aber in 2005 gesamt noch keine Einkommenssteuer zahlen muss auf 2006 gutgeschrieben?

    Vielen dank schonmal für Antworten

    Gruss M.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Moin,

    ich kann nur - halbwegs - auf Nr. 2 antworten: Aus eigener Erfahrung werden Fahrtkosten vom Arbeitsamt (oder halt Agentur für Arbeit..) mit dem Zug komplett übernommen; bei mir war es so, dass ich bei Vorlage des Einladungsschreibens und des Nachweises, dass der zukünftige AG die Kosten _nicht_ übernimmt, sogar im Amt direkt die Fahrkarte ausgedruckt bekommen hab' - ein Gang zur DB weniger. Wichtig sind dann nur das Formular vom AG ausfüllen zu lassen und den gebrauchten Fahrschein wieder einzureichen. Wie es bei mehreren Fahrten ist, kann ich nicht sagen.

    Da die Kosten übernommen werden, denk ich, dass es im eigenen Geldbeutel kaum einen Unterschied macht, ob nun durch Steuer erstattet oder vom Arbeitsamt gesponsort (die Zinsen mal vorweggelassen).

    Gruss,
    tux



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