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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    PJ
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    Hi,

    ich habe eine Frage zur Weiterbildungsordnung in der Radiologie. Bisher muss ja ein Jahr im Stationsdienst abgeleistet werden. Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass dieses klinische Jahr nun abgeschafft werden sollte. Auf der Homepage der Bundesärztekammer ist aber noch dieses eine Jahr angegeben. Habe ich dies nun geträumt und wenn es abgeschafft wird, ab wann wird es abgeschafft? Ich bin nächstes Jahr im Oktober mit meinem PJ fertig. An eine Innerestelle würde ich mit großer Wahrscheinlichkeit kommen, allerdings ist mein Wahltertial Radiologie erst am Ende. Sind die Radiologieassistenzarztstellen (was für ein Wort!) an Unikliniken eigentlich sehr kompetitiv?

    Könnte ich auch erstmal in der Inneren anfangen und dann in die Radiologie wechseln, was Sinn machen würde, wenn es das Klinische Jahr noch geben würde? Wenn es das klinische Jahr nicht mehr geben sollte, wäre dieses Jahr wohl verschenkt.

    Vielen Dank für eure Hilfe.



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  2. #2
    Premium Mitglied Avatar von Radiofreak
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    Hallo!

    Bin zwar derzeit im Ausland tätig, aber man soll eine Rückkehr nach D ja nicht ausschliessen und drum habe ich mich mal mit dem Thema "Facharzt Radiologie in D" auseinander gesetzt. Also in der seit 1.10.05 gültigen Weiterbildungsordnung meiner ÄK (ÄK Nordrhein) wird kein sogenanntes Klinikjahr mehr gefordert. Man kann es machen und sich bis zu 12 Monate aus "Fächern mit direkter Patientenbetreuung" anrechnen lassen, muss es aber nicht. Ich habe derzeit nicht so die Lust auf ein Jahr Innere o.ä., obwohl es vielleicht noch lehrreich wäre, aber nach dem Studium wollte ich erst einmal was machen, was mir wirklich Spass macht und so bin ich seit 6 Monaten in der Radio.

    Gruss aus der SChweiz!

    Radiofreak



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  3. #3
    ehemals RadiloG_E Avatar von Gichin_Funakoshi
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  4. #4
    Handwerkerlehrling Avatar von Werwolf
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    Ein Jahr Innere ist bestimmt nicht verschenkt!



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Denke ich ja auch, deswegen würde es mich interessieren, ob ich es mir voll auf meine 5 Jahre Facharzt anrechnen lassen kann.



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