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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Premium Mitglied Avatar von antonella
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    Hallo, am nächsten Dienstag ist es ja nun soweit, einige von uns werden sicherlich auch am Streik teilnehmen.
    Bisher habe ich immer gedacht jeder darf an einem solchen Streik teilnehmen. EIne Kollegin meint nun, für nicht Gewerkschaftsmitglieder könnte dies zu einer Abmahnung führen.

    Weiß jemand dazu mehr?



  2. #2
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    theoretisch kann das ärger berieiten, ich denke aisschalggebend ist dei haltung deines chefs dazu. wenn der nix dagegen hat kann ich mir nicht vorstellen, dass es probleme macht. ansonsten schick morgen deine eintrittsbetätigung an den mb ab
    ich denke urologisch!




  3. #3
    Kopf im Sand Avatar von Dedi
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    Ich bin da ja auch nicht der 100%ige Experte, aber ist es nicht so, dass es ein Recht zum Streiken gibt? Allerdings hat man für die Zeit des Streiks dann auch keinen Lohnanspruch. Grund für eine Abmahnung dürfte Teilnahme am Streik aber nicht sein.
    Bei uns lief das so, dass wir dem Chef Bescheid gesagt haben. Der hatte nichts dagegen. Als wir zum Streik nach Stuttgart gefahren sind habe ich mir frei genommen, sonst hätte ich den Tag nicht bezahlt bekommen.
    Klugheit ist, sich im entscheidenden Moment dumm zu stellen.



  4. #4
    Urologischer Goldfinger Avatar von Doktor_No
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    eigentlich herrscht friedenspflicht, da aber die ärzte aus dem tarifvertrag ausgestiegen sind befinden sie sich quasi im rechtsfreien raum, aber eben nur die gewerkschaftlich organisierten.
    ich denke urologisch!




  5. #5
    Premium Mitglied Avatar von antonella
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    habe mich auch noch mal im internet schlaugemacht und nun auch was gefunden.
    teilnehmen am streik darf jeder. auch nicht gewerkschaftsmitglieder ohne das demjenigen gekündigt werden darf. nur lohn bekommt man an diesem tag natürlich nicht.
    die kollegin hat auch nochmal mit dem mb telefoniert, der hat dies bestätigt.



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