Einen eigenständigen Beruf „Osteopath“ gibt es in Deutschland derzeit noch nicht.
Definiert gilt, daß die Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde zählt. Heilkunde dürfen nach deutschem Recht der Arzt und Heilpraktiker ausüben – Physiotherapeuten müssen osteopathisch im sogenannten Delegationsverfahren arbeiten.
Die osteopathische Ausbildung ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt.
Seit Ende der achtziger Jahre haben sich in Deutschland verschiedene private Schulen und Vereinigungen gegründet, die Osteopathie als berufsbegleitende, zusätzliche Ausbildung anbieten.
In erster Linie richtet sich die osteopathische Ausbildung an Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten.
Entsprechende Ausbildungsmöglichkeiten bieten u.a. Ärztegesellschaften und Heilpraktikerverbände an – in der Regel mit einer Stundenzahl in der Bandbreite von 390 – 750 Stunden.
Eine 5jährige und auf hohem Niveau stattfindende ganzheitlich orientierte osteopathische Ausbildung, mit 1.500 Stunden, bieten die in der Akademie für Osteopathie e.V. – AfO – akkreditierten Schulen an.
Neben theoretischen Grundkenntnissen und der Vermittlung des philosophisch osteopathischen Gedankens, stehen das Erlernen osteopathischer Techniken und die praktische Arbeit am Patienten im Mittelpunkt.
Die 5jährige berufsbegleitende Ausbildung umfasst 1.500 Stunden Unterricht. Vorraussetzung, um an diesen Schulen angenommen zu werden, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Arzt oder Heilpraktiker oder Physiotherapeut.
Die 5jährige Vollzeitausbildung beinhaltet 5000 Unterrichtsstunden. Die Voraussetzung hierfür sind Abitur oder Fachhochschulreife.
Mit einer schulinternen Prüfung, einer externen Prüfung vor der Akademie für Osteopathie – AfO – und dem Anfertigen einer wissenschaftlichen These gilt die Ausbildung - wird sie berufsbegleitend absolviert - als beendet.
Die Vollzeitausbildung endet zusätzlich mit der Überprüfung zum Heilpraktiker.
Die Bezeichnung Osteopath (eingetragene Marke, Markenhalter: VOD e.V.) darf geführt werden, wenn eine wissenschaftliche These vorgestellt wurde und eine Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. vorliegt.
Die Marken D.O., D.O.M.R.O (Mitglied im Register der Osteopathen) und Osteopath D.O. gelten als Qualitätsmerkmale des Verbandes der Osteopathen Deutschland e.V. und sind eingetragene Schutzmarken.
http://www.osteopathie.de/indexausbildung.html