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  1. #1
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    In der WBO steht, dass auch eine Tätigkeit im Fach "Neuropathologie" (12 Monate) angerechnet werden kann.

    Ist dabei mehr diagnostische Bereich oder auch Forschungstätigkeit gemeint?

    Danke für Hilfe



  2. #2
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    Das bedeutet, daß Du 12 Monate Deiner Arbeitszeit an einer Weiterbildungstätte angerechnet bekommst, die zur Weiterbildung in Neuropathologie ermächtigt ist. Welche Einrichtungen das sind, kannst Du auf der HP der jeweiligen LÄK abfragen.
    Was Du an der Weiterbildungstätte machst is wurscht.



  3. #3
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    Ahh, danke.



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