Eventuell ein bisschen offtopic, aber von wem krieg ich denn eigentlich nen Arztausweis, wenn ich dann mal fertig bin?
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In einigen Ländern, wo diese Praktik (Rezept für sich selbst) normal ist, ist es möglich, den Namen des Patienten durch "ad uso proprio" zu ersetzen oder auszulassen, falls das Rezept dann am Ende das "S. ad uso proprio" oder "D. S. ad uso proprio" versehen ist, die eigenen Personalien stehen ja sowieso im Rezeptkopf. Teilweise ist es sogar vorgeschrieben, daß Eigenrezepte so gekennzeichnet sind.Zitat von turinep
Eventuell ein bisschen offtopic, aber von wem krieg ich denn eigentlich nen Arztausweis, wenn ich dann mal fertig bin?
Das Leben ist kein Ponyhof!
Von der Landesärztekammer auf Antrag.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
und ich habe gestern meinen papa gefragt, der das als apotheker ja wissen muss, was er akzeptieren darf (& das in den pharmazeutischen rundschriften (~ wie ärzteblatt) grad riesenthema war)..
rezept mit eigenem namen als ausstellender arzt und eigenem namen als patient.
wobei ihm glatt der arztausweis reichen würd..
wichtiger fast: das geburtsdatum des patienten.. und bei medikamenten solle doch BITTE die einheit (kps, tbl, lsg, srp, u.ä.) dazu..
harmlos, naiv & unschuldig.
Gut bekannt mit lauter ehemaligen Chorknaben.
"Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling.
"Ich brauche Sonne, Freiheit
und eine kleine Blume."
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Ich glaub, meiner (auch Apotheker) macht das genauso. Ich muss ihn mal fragen, ob er schonmal anormale Rezepte (wie z.B. Bierdeckel) angenommen hat... Ich glaub aber, in dem Fall wollen viele Pharmazeuten lieber dann doch nur den Arztausweis sehen. Aber, definitiv mal eine interessante Frage fuer heute abend.
Nenn' mich Bambi - aber erschiess nicht meine Mutti!