So, ich habe grade gestern abend erfahren, dass mit dem neuen Gesetz ab dem 01.04.06 das mit dem Arztausweis (leider) nicht mehr stimmt. Ab dann muss der Apotheker eine schriftl. Arzneimittelanforderung erhalten und darf nicht mehr nur den Arztausweis annehmen. Da das aber so absurd ist, dass auch ein Stueck Klopapier reichen wuerde, dass der Pharmazeut nichtmal aufbewahren muss, sondern nach Aushaendigung des vom Arzt gewuenschten Arzneimittels direkt weder vor den Augen des anfordernden Arztkunden wieder zerreissen darf, wird wohl (vorerst) weiter nur der arztaswes reichen. Denn, was bringt es auf einem Bierdeckel z.B. irgendein Antibiotikum fuer den Eigengebrauch aufzuschreiben, wenn der Bierdeckel nicht mal aufgehoben werden muss?
Insofern wird sich wahrscheinlich erstmal nicht soviel aendern. Aber lt. neuem Gesetz darf der Apotheker auch Patienten ohne Rezept ein Medikament, dass der behandelnde Arzt vorher telefonisch schon vorbestellt hat, nicht aushaendigen. Da muss ab dem 1.4. das Rezept vorliegen.
Politischer Irrsinn eben.