Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
Man kann ja eigentlich nix dafür wenn man untauglich ist, wär blöd wenn man danach (bspw. im AdH) deswegen benachteiligt wäre...
Gruß
Hallo,
kann mir jemand sagen ob eine Ausmusterung beim Bund bei der ZVS auch als "abgeleisteter" Dienst zählt?
Man kann ja eigentlich nix dafür wenn man untauglich ist, wär blöd wenn man danach (bspw. im AdH) deswegen benachteiligt wäre...
Gruß
denke mal eher nicht, schließlich hast du ja keinen dienst abgeleistet.
außerdem kann sich heut jeder, der kein bock auf bund/zivi hat, ausmustern lassen.nur eine frage des geschicks...
Nein. Aber wenn du soviel Angst vor einer Benachteiligung hast, kannst du ja Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen.Zitat von Jack314
In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*
Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
- Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!
Und könnte man nicht auch ein FSJ machen, das wäre ja auch ein Dienst udn das darf ja jeder machen.
...Medicina vinci fata non possunt...
Das sagt die ZVS:
"Welche Dienste gelten?
Dieser Abschnitt des Zulassungsantrages betrifft Sie nur dann, wenn Sie einen Dienst bereits beendet haben oder bis zum 30. April 2006 beenden werden. Wer ausgemustert wurde, macht in diesen Feldern keine Eintragung.
Als Dienst gilt:
-ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
-ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
-ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,
-ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
-eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren."
Kein Dienst = kein Dienst