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  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Bishop
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    2. WBJ
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    Hey Leute,

    es tut mir leid diese Frage noch einmal stellen zu müssen, die sicherlich schon in vielen postings diskutiert wurde, aber ich habe so langsam die Übersicht verloren....

    Also ab wann gibt es eine offizielle Bestehensgrenze? Steht in der Einladung zur mündlichen irgendetwas über den Ausgang des schriftlichen Teils, ich meine man wird ja beispielsweise auch mit einer 5 eingeladen. Also to cut a long story short: wann haben die armen Leute Gewissheit, die bei 165 und Co. rumbalancieren ?

    Wer weiß da was genaues ?



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  2. #2
    Guest

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    Die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält keine schriftlichen Ergebnisse. Diese stehen in etwa 2-3 Wochen fest und werden dir von deinem Landesprüfungsamt mitgeteilt.
    Die Ladung zur mündlichen Prüfung kann schon viel früher kommen. Je nach Uni kann deine mündliche Prüfung auch schon vorbei sein, wenn die Ergebnisse feststehen.
    Wenn du deine mündliche Prüfung allerdings erst später hast und vorher bereits feststeht, dass du eine 6 geschrieben hast, wirst du i.d.R. nicht mehr zur Mündlichen geladen. Wäre ja auch sinnlos.
    Wenn du eine 6 geschriebnen hast und deine mündliche Prüfung ablegst, bevor das jemand mitbekommen hat...ist das halt Pech. Aber du weißt dann wenigstens, wie eine mündliche Prüfung so aussieht.



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