Das mit dem Beratungsgespräch ist so eine Sache: Man hat zwar Recht darauf , muss sich aber selbst darum kümmern. Der Dekan oder wer auch immer muss dem Studenten nicht hinterherrennen, sondren nur für so ein Gespräch zur Verfügung stehen.
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Hm, wenn es kein Beratungsgespräch für sie gab, muss ihr doch noch ein Versuch zugestanden werden, oder ?
Das mit dem Beratungsgespräch ist so eine Sache: Man hat zwar Recht darauf , muss sich aber selbst darum kümmern. Der Dekan oder wer auch immer muss dem Studenten nicht hinterherrennen, sondren nur für so ein Gespräch zur Verfügung stehen.
Also bei uns in Frankfurt hat man die Chance einen Kurs einmal zu wiederholen. Man hat also defakto 6 Möglichkeiten eine Klausur und damit den Schein zu bestehen. Schafft man das nicht, kommt ein Ablehnungsbescheid und man wird exmatrikuliert. Als Hintertürchen gibt es hier noch die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Diese Anträge haben wohl recht gute Chancen auf Bewilligung. Danach darf man dann eine letzte Klausur schreiben. Wenn man die dann noch versemmelt war es das endgültig.
Vielleicht hilft das weiter...
Liebe Grüße Smaug
Der Arzt aller notwendigen Übel ist die Zeit
(Menander)
das grösste problem ist aber, dass wenn man sich an einer anderen uni bewirbt oftmals eine erklärung darüber abgeben muss, dass man seinen prüfungsanspruch an der jetzigen uni nicht verloren hat. d.h. dass viele unis (an denen kurswiederholungen ggf sogar möglich wären) einen garnicht erst annehmen, wenn man einen schein an der "heim-uni" endgültig nicht erlangt hat.
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Das ist richtig. In Essen sagte man mir was von einer eidesstattlichen Erklärung, dass man seine Prüfungsanspruch an der "alten" Uni nicht verloren hatte. Und an diese Erklärung würden sich die Unis auch halten. Das sei eine Absprache untereinander.
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Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"