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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Gold Mitglied Avatar von Der Meister
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    Servus!

    Kann mir jemand mal so erzählen, was man während des Studiums mit dem Landesprüfungsamt zu tun hat.
    Wahrscheinlich erstmal die Anerkennung des Zivildienstes für das Pflegepraktikum, dann die erbrachten Leistungen, sprich Scheine etc.

    Wäre über eine ausführliche Antwort dankbar!

    Johnny



  2. #2
    Gold Mitglied Avatar von Der Meister
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    Schön das hier so viele drauf anworten!

    Thank you!



  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von Lion
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    Glaube die Frage ist für diejenigen, die studieren einfach zu banal.
    Das Lpa ist einfach die Institution die über Leben und Tod entscheidet und dich in den Wahnsinn treiben kann.
    Zudem hat eigentlich jedes Lpa eine Homepage wo alles, inkl. Formulare, steht. Weiß ja nicht wo du herkommst. Also such am besten mal bei einer Suchmaschine. wird dir mehr bringen.



  4. #4
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von Christian
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    Hallo,

    hier vielleicht ein paar kurze Worte zum Landesprüfungsamt. Das LPA ist für die Abwicklung der Prüfungen zuständig - sowohl schriftlich als auch mündlich. Es entscheidet über Deine Zulassung zur Prüfung, organisiert den Prüfungstermin und informiert Dich über Dein Ergebnis. Das Landesprüfungsamt arbeitet im Rahmen der schriftlichen Prüfung eng mit dem IMPP (www.impp.de) zusammen.

    Hier ein Auszug aus dem Internet:

    AUFGABEN


    Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie ist in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet.

    Das Landesprüfungsamt hat folgende Aufgaben:

    Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - für Studierende der Humanmedizin an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm

    Ärztliche Vorprüfung (VP)
    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
    Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
    Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
    Anrechnung von Studien- oder Ausbildungsleistungen und Prüfungen
    Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker
    - AAppO - für Studierende der Pharmazie an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen

    Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1)
    Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2)
    Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3)



    --------------------------------------------------------------------------------

    AUFGABEN ALS APPROBATIONSBEHÖRDE


    Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Ausbildung zum Zahnarzt bei der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZApprO - folgende Zuständigkeitsbereiche:
    Bestellung der Prüfungsausschüsse

    Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen aus einem verwandten Studium sowie eines im Ausland absolvierten Studiums
    Entscheidung über Ausnahmebewilligungen
    Wechsel des Prüfungsausschusses
    Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen bei der Naturwissenschaftlichen - und Zahnärztlichen Vorprüfung
    Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen die Prüfungen abgeschlossen werden müssen

    Erteilung der Approbationen an die Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben



    --------------------------------------------------------------------------------

    AUFGABEN IM RAHMEN
    DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES

    Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
    Durchführung der staatlichen Prüfung

    Anerkennung der Ausbildungsstätten gem. § 6 PsychThG

    Erteilung der Approbationen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
    im Rahmen der Übergangsvorschrift gem. § 12 PsychThG sowie
    nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung gem. § 5 PsychThG



    --------------------------------------------------------------------------------

    SONSTIGE AUFGABEN

    Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Baden-Württemberg auch die Approbationsbehörde mit folgenden Aufgaben:
    Erteilung der Erlaubnisse für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
    Erteilung der Approbationen an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Baden-Württemberg die Ärztliche, Zahnärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung abgeschlossen haben sowie an die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gem. § 12 und 5 PsychTG.


    Quelle:
    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/...a/lpa_aufg.htm

    Ich hoffe, die Angaben helfen Dir ein wenig weiter!

    Schöne Grüße
    Christian
    Christian Weier - MEDI-LEARN



  5. #5
    Gold Mitglied Avatar von Der Meister
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    Vielen Dank an die Redaktion für das ausführliche Antwortschreiben!
    Auch an Lion!

    Schönen Abend noch!

    Johnny



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