Wo ist das begründet? Zwischen PJ und approbiertem UA sollte juristisch ein Unterschied bestehen.Zitat von DocScarpetta
Wenn wirklich etwas schiefläuft haftet meines bescheidenen Wissens der Verantwortungsträger, sprich Leiter der Abteilung bzw instruierende Mitarbeiter. Ein PJ-Student wird wohl kaum aufgrund eines fatalen Lapsus (ungeachtet dessen ob sein Kompetenzbereich überschritten wurde oder nicht) direkter Beklagter in einem Zivil- oder gar Strafprozess werden.
(im Falle des gaU wird ja auch üblicherweise von höchsten Stellen aus vertuscht)
Oder ist dieser Eindruck falsch und jemand kann dazu mit jur. Fakten aufwarten...