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..ich habe auch nach dem physikum einen vollplatz in münchen über die zvs erhalten.da die zvs jedoch nur plätze fürs 1.fs vergibt bist du automatisch im 1.semester, dann hängt es von der uni ab,ob sie dich ins 1.klinische hochstufen.die münchner schweine haben mir das verweigert, wodurch ich 1 semester trotz bestandenem physikums im 1.semester eingeschrieben war!!!über so einen schwachsinn kann man leider nur den kopf schütteln
geh zum haders und mach ihm die hölle heiß!
FIGHT FOR YOUR RIGHT-TO STUDYYYYYYYYYYYYYYY!
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Ich denke, rein rechtlich gesehen kann dir die Uni die Teilnahme an den Veranstaltungen im 5. Semester gar nicht verbieten.
Es spielt keine Rolle, im welchem Semester du an der Uni immatrikuliert bist (also 1. oder 5.), sondern nur, ob du ein anerkanntes Physikum nachweisen kannst oder nicht und ebenfalls eingeschrieben bist.
Die Hochstufung vom 1. ins 5. Semester ist nur ne Formsache auf dem Papier.
Du bist als eingeschriebener Student mit Physikum berechtigt, an den Lehrveranstaltungen im 5. Semester teilzunehmen!
Ich denke, daran kann die Uni nichts rütteln, auch wenns irgendwie komisch erscheint.
Da würde ich auf alle Fälle nochmal genauestens nachfragen und mich nicht beirren lassen.
Viel Erfolg