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Gold Mitglied
Ich hätte eine Frage zur Entfernungstabelle, die für die Bestimmung der
Universitäten gilt.
Wohne in Nordrhein-Westfalen, habe auch zum größten Teil Studienorte aus
diesem Bundesland angegeben.
Da die Entfernung vom Elternhaus zu einem bestimmten Studienort ein
wichtiges Kriterium ist, habe ich nun eine sehr wichtige Frage!
Habe mir die Entfernungen zu anderen Universitäten angeschaut, die aber
nicht in NRW sind, und da ist mir aufgefallen, dass z.B. Hannover, Göttingen
(Niedersachsen) und auch Marburg (Hessen) von der Entfernung näher liegen.
Erst dann kommen die Unis Münster und Bochum in NRW.
Leider stehen diese Unis auch nicht bei den angrenzenden Kreisen!
Ich möchte sehr gerne in der Nähe von meinem Elternhaus studieren, muss
ich jetzt erst Unis in NRW angegeben und dann die anderen?
Oder werden die Unis in Hessen und Niedersachsen an die vorderen Plätze
gestellt.
Weiß jetzt leider nicht weiter!
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Johnny
PS: Ich dreh noch am Rad!
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Registrierter Benutzer
hi
prinzipiell gilt wohl , das du die besten chancen auf die uni hast , die in unmittelbarer nähe zum wohnort deiner eltern liegt , wenn du noch bei deinden eltern wohnst/gemeldet bist , und eine meldebescheinigung beigefügt hast. somit hast du dann sozialkriterium 5 und vorrang vor (fast) allen ohne soz.-krit.
soviel ich weiss spielt das bundesland dabei keine rolle.
gruß chrise
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Gold Mitglied
Es ist das Sozialkriterium 4!
Da steht:
An vierter Stelle stehen Personen, die ihre Wohnung/Hauptwohnung bei den Eltern/Pflegeeltern haben
und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes
studieren wollen.
Ich finde das aber ziemlich schwachsinnig von der ZVS!
Von der Entfernung her, wäre für mich eine Hochschule in
Niedersachsen viel näher!
Glaubst Du, es gibt viele die dieses Sozialkriterium nicht erfüllen?
Kann ich mir aber nicht vorstellen!
Johnny
MEDIsteps -
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Registrierter Benutzer
oops, dann hatte ich das wohl falsch in erinnerung...
auf jeden fall lohnt es sich bei unseren NCs absolut nicht, sich für ne traumuni zu bewerben, wenns nicht die nächstgelegene ist.
weil (so viel ich weiß):entweder meldebescheinigung für die nächste uni, oder der osten winkt...
bitte berichtige mich ,falls ich mich da täuschen sollte.
wo kommst du denn her?
ich bin aus krefeld und muss demnach wohl an die heinrich-heine in düsseldorf.
chrise
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Ich wäre an Deiner Stelle mal etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen. Du bist Dir vielleicht nicht darüber im Klaren, aber Du hast soeben den Tatbestand einer Straftat erfüllt, nämlich den der üblen Nachrede bzw. sogar der Verleumdung gemäß der §§ 186, 187 StGB. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bzw. einer hohen Geldstrafe geahndet.
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