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hä? ist da nicht ein "ich glaube" vor ???
also wirklich herr superjurist
chrise
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Gold Mitglied
Nun mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen: nicht hinter jeder Äußerung steht auch eine böse Absicht.
Den Tatbestand der §§ 186, 187 StGB kann man nur verwirklichen, wenn auch der entsprechende Vorsatz (nichts ganz sicher, aber dolus eventualis sollte mind. vorliegen) dabei ist. Konntest Du wirklich aus dieser Äußerung einen solchen entnehmen? M.E. sprach daraus die pure Ironie. Nichts weiter.
Naja, klugscheissen ist eigentlich nicht meine Art, aber das ist doch nur eine Art der Meinungsäußerung gewesen, die die Verhältnisse bei der ZVS anprangert.
Maja
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