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Das Bundesverfassungsgericht hat das Lebenspartnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule für gesetzmäßig erklärt !!!
Ein toller Erfolg !!!
Gruß, Bettina
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Wie bitte???
Diese Entscheidung ist ganz einfach falsch. Gemäß Art. 6 GG stehen Ehe und Familie unter besonderem verfassungsrechtlichen Schutz. Dieser wird eindeutig mißachtet, wenn irgendwelche unnatürlichen Lebensformen dem gleichgestellt werden. Leider haben inzwischen offensichtlich die linksalternativen Kreise auch das Verfassungsgericht untergraben. Anders kann man sich diese Skandalentscheidung nicht erklären. Demnächst darf dann wahrscheinlich Frauchen ihren Dackel heiraten.
AiP in der Herzchirurgie
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Tut mir und Euch einen Gefallen, verschwendet nicht Eure Zeit und geht auf diese offensichtliche Provokation des AIPlers nicht ein!
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie aggressiv diese doch ach so tolerante Homo-Gemeinde reagiert, sobald sie mit Kritik konfrontiert wird. Diskussion ja, aber bitte nur dann, wenn das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.
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