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Thema: Homo-Ehe

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Guest
    Mit der "Homo-Ehe" wird das Institut der Ehe ausgehöhlt. Diese missglückte Kopie der Ehe ist abzulehnen. Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten in nahezu allen Bereichen der Rechtsordnung ist nicht hinnehmbar. Die weitgehende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe widerspricht dem Grundgesetz. Hier ist eine verfassungsmäßige Grenze überschritten. Das Grundgesetz stellt ausschließlich Ehe und Familie unter besonderen Schutz und nicht alle möglichen abstrusen Lebensentwürfe. Angesichts der demographischen Schieflage in Deutschland mit einer drohenden Überalterung der Gesellschaft muss die Bundesregierung eine Politik der Ehe und Familie in den Mittelpunkt stellen. Mit ihrem sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz macht sie genau das Gegenteil. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine provokante und bewusste Abwendung der Bundesregierung vom Leitbild der Familie, wie es das Grundgesetz vorgibt. Das ist ein verheerendes Signal für politische Beliebigkeit und zeigt, dass sich die Familien auf die vorrangige Unterstützung der Bundesregierung nicht verlassen können. Was die Bundesregierung hier macht, ist die schleichende Aufweichung des Art. 6 Grundgesetz. Es fehlt ihr jedes Verständnis dafür, dass die allermeisten Bürger, vor allem junge Menschen, Ehe, Familie und Kinder als wichtigste Lebensziele ansehen.

    Beispiele für die Anlehnung des Lebenspartnerschaftsgesetzes an die Ehe sind unter anderem die Möglichkeit eines gemeinsamen Partnerschaftsnamens wie bei Ehepartnern, die Verpflichtung der Lebenspartner zu angemessenem Unterhalt auch nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft wie bei der Ehe, die Einräumung eines gesetzlichen Erbrechts und die Einführung einer Quasischeidung wie bei Ehepartnern. Sie belegen die "Eheähnlichkeit" der Lebenspartnerschaft. Der Prozeßbevollmächtigte Bayerns Prof. Badura betonte, die Ehe würde durch Nivellierung ihres besonderen Schutzes beraubt, etwa wenn für nichteheliche oder gleichberechtigte Partnerverbindungen Parallelinstitute geschaffen würden, die in ihren Wirkungen im Familienrecht, im Namensrecht, in der Kindererziehung oder im Erbrecht der Ehe ähnlich oder vergleichbar wären. Badura: "Es liegt auf der Hand, dass die Verfassung mit der besonderen Schutzgarantie für die Ehe nicht verschiedene oder alternative Verbindungen von Männern und Frauen gewährleistet oder gefördert sehen will, wie wenn diese funktionell der Ehe vergleichbar wären. Das Grundrecht verweist auf die durch andere Lebenspartnerschaften oder Freundschaften nicht ersetzbare Rechtsform der ehelichen Lebensgemeinschaft, die seit jeher in der Rechtsordnung eine bestimmte Gestalt und Ordnung gefunden hat." Bayerns Justizminister Weiß hob hervor, dass das Gesetz mit dem in der grundgesetzlichen Institutsgarantie enthaltenen Exklusivschutz der Ehe unvereinbar sei. "Dabei ist auch von Bedeutung, dass eine bestehende Lebenspartnerschaft eine spätere Eheschließung nicht hindert. Damit wäre sogar eine staatlich privilegierte Viererverbindung zweier verschieden geschlechtlicher Paare möglich", stellte Weiß fest.

    Die Klageerhebung gegen das Gesetz war auch geboten, weil das Gesetz in verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz gingen aus einem einheitlichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hervor. Um das Vetorecht des Bundesrats zu umgehen, wurde dieser unmittelbar vor der Schlussberatung im Bundestag in zwei Teile gespalten. In das Ergänzungsgesetz wurden die nach Meinung der Koalition zustimmungsbedürftigen Vorschriften aufgenommen wie die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Standesbeamten bei Eingehung einer Lebenspartnerschaft und das zu beachtende Verfahren sowie beispielsweise beamten-, sozial- und steuerrechtliche Regelungen, in denen Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt werden. Diese Aufspaltung war willkürlich und damit verfassungswidrig, weil die Gesetze nur zusammen vollziehbar sind. Die Länder haben nicht die Kompetenz, im Falle des endgültigen Scheiterns des Ergänzungsgesetzes ein eigenständiges personenstandsrechtliches Verfahren zu schaffen und dabei anderen Behörden als den Standesämtern den Gesetzesvollzug zu übertragen. Zudem wurde das Ziel der Aufspaltung verfehlt. Die im Lebenspartnerschaftsgesetz verbliebenen ausländerrechtlichen Vorschriften über das Nachzugsrecht des Lebenspartners erfordern die Zustimmung des Bundesrates, die nicht erteilt wurde.

    All dies macht wohl eindeutig, entgegen der Meinung des Bundesverfassungsgerichts, deutlich, daß das Gesetz sehr wohl verfassungswidrig ist und die Klage Bayerns deshalb begründet ist. Die Klage hätte also Erfolg haben müssen. Somit liegt hier eine eindeutige Fehlentscheidung vor.

    AiP in der Herzchirurgie



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  2. #12
    Diamanten Troll
    Mitglied seit
    13.08.2001
    Ort
    Giessen
    Semester:
    Aus und vorbei.
    Beiträge
    1.833
    Nicht nur Aip sondern auch Jura Prof? Echt beeindruckend.

    Aber mal im Ernst. Klasse Entscheidung, und die einzig richtige. Jetzt fehlt noch die Steuerliche Gleichstellung. Und wenn man schon dabei ist bitte auch gleich den Unsinn das Erleinerziehende Eltern wie Singles verseteurt werden wieder abschaffen. Verheiratete, und dann auch Schwulen und Lesben Pärchen, ohne Kinder sollten so veranlagt werden. Aber ich schweife ab.
    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.



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  3. #13
    The key to insanity Avatar von -EL-
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    4
    Beiträge
    47
    Tja, Leutchen

    Es ist ja immer wieder interessant, dass bei einem solchen Thema gleich mal wieder alle an die Decke gehen. Ich selber hab das Thema eher mit Gleichmut verfolgt. Ich lehne mich da lieber zurück und amüsier mich köstlich dabei, wie sich (meist nicht-homosexuelle) Lobbyisten an den Hals gehen.
    Ich für meinen Teil halte mich da ganz an den alten Fritz; soll doch jeder nach siner Facon glücklich werden. Ich verstehe allerdings die CSUler wirklich nicht, denn bei dem ganzen juristischen Geschwafel (siehe AiPler) kommt trotzdem nicht heraus, wo denn die Gefährdung der Familie denn jetzt eigentlich liegt. Nur weil jetzt Schwule und Lesben heiraten dürfen, ist doch noch lange nicht Ehe "classic" in Gefahr. Ich glaube jetzt nicht, dass alle Heterosexuellen Ehe-willigen sich sagen werden: "Hey, ich werd jetzt schwul/lesbisch, Kinder kriegen ist doof und das sagt sogar das Bundesverfassungsgericht." Also AiPler, sag doch gleich, dass Du Schwule und Lesben blöd findest, dann ist der Käse gegessen, aber dresch doch nicht so blöde Phrasen wie die verklemmten Spackos von der CSU.

    Just lean back and...chill
    (und heiratet ja nicht Euer Meerschweinchen, sonst kommen das BVG und die CSU und machen Rabatz!)



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  4. #14
    mach mit: Avatar von xxxxmr
    Mitglied seit
    08.11.2001
    Ort
    Assistent innem kleinen Haus
    Beiträge
    216
    Hi auch !
    Also ich bin in dieser Frage total gespaltener Meinung ... ("Engel links,Teufel rechts ...")
    Einerseits find ich das Urteil nicht mehr und nicht weniger als einfach nur notwendig in unserer heutigen Gesellschaft!
    Auf der anderen Seite kann ich aber auch das ein oder andere Argument der Gegner verstehen. Beispielsweise sehe ich es auch so, daß der "natürliche" Weg eben der von Mann und Frau als Paar mit (u.a.) Sinn und Zweck der Fortpflanzung. Auf der anderen Seite hat es Homosexualität schon immer gegeben, und auch wenns verboten war: Ist die Menschheit ausgestorben ???`
    Für das alltägliche Leben finde ich es eine Bereicherung - und warum sollen zwei Menschen, die sich lieben und zueinanderstehen nicht die gleichen begünstigungen haben, wie andere Paare auch ?
    Gruß
    Jens
    Unterstützt die Aktion:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten !!!



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  5. #15
    Gold Mitglied Avatar von maja
    Mitglied seit
    03.04.2002
    Beiträge
    368
    M.E. sollte der Kommentar des AiP (mir) zeigen, dass er sich doch mit der Materie beschäftigt hat. Umso besser. Nichtsdestotrotz liegt es ja auf der Hand, dass der "Widerspruch" von ganz bestimmten Leuten des Landes kommen musste (ohne jetzt zu politisch zu werden).

    Sicher weicht man von der traditionellen Vorstellung einer zivilrechtlichen Ehe als eine auf Lebenszeit geschlossene Verbindung von Mann und Frau ab. Aber das ist doch auch nur ein Schritt in Richtung Fortschrittlichkeit. Wenn man mal bedenkt, was alles früher verboten war (oder auch nicht) und dann durch irgendwelche Reformen etc. auf einmal erlaubt war (oder umgekehrt: verboten wurde), so sollte man doch auch in diesem Fall die Richtigkeit des Gesetzes begrüßen.

    Maja

    PS: Obwohl ich selbst nicht homosexuell bin (jaja, die Heteros regen sich hier am meisten auf!), finde ich doch, dass "jedem Tierchen sein Pläsierchen" gelassen werden sollte.



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