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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Platin Mitglied
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    12.05.2007
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    Ärztin
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    Muss ich den Kram den einzeln beantragen, also jeweils nen eigenen Zettel schreiben "hiermit beantrage ich..." oder schicken die mir das freiwillig, wenn ich mich da anmelde?



  2. #57
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    17.10.2007
    Semester:
    Ärztin
    Beiträge
    94
    Hallo,

    hab auch einige Frage:

    In dem Schreiben, das man mit der Approbation bekommt steht, dass man sich bei der Bezirksärztekammer anmelden soll und beim Gesundheitsamt. Das mit der Bezirksärztekammer ist klar, aber Gesundheitsamt?? Weiß jemand etwas darüber.

    Und wie ist es, wenn man noch keinen Job hat. Soll man sich arbeitslos melden beim Jobcenter, bringt es was? Da ich quasi "nie gearbeitet" habe, weiß ich gar nicht, ob ich dann berechtigt bin etwas zu bekommen.

    Vielen Dank.

    LG
    Geändert von MediNadi (12.12.2012 um 15:14 Uhr)



  3. #58
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    18.02.2012
    Ort
    Via dolorosa...
    Semester:
    postHex
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    62
    In dem ersten Beitrag steht, daß jeder approbierte Arzt die benötigte Bescheinigung ausstellen kann. Ich war inzwischen bei meinem Hausarzt, meinem Orthopäden, der Augenärztin und alle meinten, daß sie dafür nicht zuständig seien und so etwas nicht ausstellen können.
    Außer einer gut korrigierten Kurzsichtigkeit und "Plattfüßen" (wie es sich für Enten gehört...) habe ich keine Erkrankungen und bin gerade ein wenig ratlos. Den Antrag der Bezirksregierung hatte ich jeweils dabei, nur finde ich auch nirgendwo eine nähere Beschreibung für das, was der Arzt mir beschinigen soll, um ihn von der Rechtmäßigkeit meines Anliegens zu überzeugen.

    Hat das wirklich bei allen anderen so reibungslos funktioniert? Die Wandlung vom lästigen Bittsteller (=Patient) zum ärztlichen Kollegen dauert wohl noch eine Weile.



  4. #59
    Registrierter Benutzer Avatar von gk#3
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    Ort
    Lübeck
    Semester:
    fertich :)
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    149
    Zitat Zitat von MacMoneysac Beitrag anzeigen
    In dem ersten Beitrag steht, daß jeder approbierte Arzt die benötigte Bescheinigung ausstellen kann. Ich war inzwischen bei meinem Hausarzt, meinem Orthopäden, der Augenärztin und alle meinten, daß sie dafür nicht zuständig seien und so etwas nicht ausstellen können.
    Außer einer gut korrigierten Kurzsichtigkeit und "Plattfüßen" (wie es sich für Enten gehört...) habe ich keine Erkrankungen und bin gerade ein wenig ratlos. Den Antrag der Bezirksregierung hatte ich jeweils dabei, nur finde ich auch nirgendwo eine nähere Beschreibung für das, was der Arzt mir beschinigen soll, um ihn von der Rechtmäßigkeit meines Anliegens zu überzeugen.

    Hat das wirklich bei allen anderen so reibungslos funktioniert? Die Wandlung vom lästigen Bittsteller (=Patient) zum ärztlichen Kollegen dauert wohl noch eine Weile.

    Dann warst du bei den falschen Ärzten! ;)
    Also zumindest hier in Lübeck wird das ohne weiteres von Hausärzten unterschrieben... oder von befreundeten Ärzten oder bekannten... kennst nicht irgendwen im Krankenhaus?! Vielleicht noch vom PJ?! Oder geh einfach mal zu einem anderen Allgemeinmediziner und sag denen, du bräuchtest nur ne Unterschrift für die Approbationsbeantragung... also eigentlich ist das keine große Sache... bei mir wurde auch nur RR gemessen, Herz und Lunge abgehorcht und das war's (war vermutlich auch eher nur deswegen, damit was im Computer steht...)



  5. #60
    spiking Avatar von par
    Registriert seit
    14.04.2012
    Beiträge
    2.262
    @MacMoneysac: du brauchst das ärztliche Zeugnis für die Approbationsbeantragung? Ich habe das hier als Grundlage gewählt: http://www.hamburg.de/contentblob/12...pprobation.pdf (Seite 3) und ein identisches Word-Dokument erstellt, wobei ich bei "zur Vorlage" mein zuständiges LPA Stuttgart gesetzt habe.
    Es sollte in der Tat einfach sein, eine Unterschrift zu bekommen!



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