Muri, irgendwie hab ich Deinen Text jetzt dreimal gelesen und trotzdem nicht verstanden...
Wo krieg ich Kindererziehungszeiten anerkannt? Bei der DRV? Und wohin soll man was dann überführen lassen?
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Eine Anmerkung für die Frauen in diesem Thema: wenn Ihr schon mal in die DRV eingezahlt habt und wann auch immer Kinderwunsch bei Euch ansteht, dann solltet Ihr Euch überlegen, die Beiträge ggf nicht überführen zu lassen. Man bekommt Kindererziehungszeiten bei der Rente in der DRV, jedoch nicht im Versorgungswerk. Versorgungswerkmitglieder hatten bis vor einigen Jahren trotz Finanzierung über Steuergelder und nicht über DRV-Beiträge keinen Anspruch darauf, seit erfolgreicher Klage 2005 (?) jedoch schon. Doch auch hier gelten die 60 Pflichtmonate.
Kindererziehungszeiten bringen Beitragsmonate in der DRV. Pro Kind 36. Um später Zahlungen zu erhalten, braucht man aber die vollen 60 Beitragsmonate. Wenn also der Plan nur ein Kind vorsieht, man aber schon ein paar Jahre beitragspflichtig wo auch immer gearbeitet hat, wäre es sinnvoll, die DRV-Beiträge eben nicht überführen zu lassen.
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Wenn Du zwei Kinder bekommst, bist Du mit 72 "geschenkten" Beitragsmonaten über der magischen Grenze. Dann ist es egal, wenn Du z.B. aus zwei Jahren Prästudentenjob oder was weiß ich die Beiträge aus der DRV ins Versorgungswerk überführen lässt.