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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #166
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Eine Anmerkung für die Frauen in diesem Thema: wenn Ihr schon mal in die DRV eingezahlt habt und wann auch immer Kinderwunsch bei Euch ansteht, dann solltet Ihr Euch überlegen, die Beiträge ggf nicht überführen zu lassen. Man bekommt Kindererziehungszeiten bei der Rente in der DRV, jedoch nicht im Versorgungswerk. Versorgungswerkmitglieder hatten bis vor einigen Jahren trotz Finanzierung über Steuergelder und nicht über DRV-Beiträge keinen Anspruch darauf, seit erfolgreicher Klage 2005 (?) jedoch schon. Doch auch hier gelten die 60 Pflichtmonate.



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  2. #167
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Muri, irgendwie hab ich Deinen Text jetzt dreimal gelesen und trotzdem nicht verstanden...
    Wo krieg ich Kindererziehungszeiten anerkannt? Bei der DRV? Und wohin soll man was dann überführen lassen?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #168
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Kindererziehungszeiten bringen Beitragsmonate in der DRV. Pro Kind 36. Um später Zahlungen zu erhalten, braucht man aber die vollen 60 Beitragsmonate. Wenn also der Plan nur ein Kind vorsieht, man aber schon ein paar Jahre beitragspflichtig wo auch immer gearbeitet hat, wäre es sinnvoll, die DRV-Beiträge eben nicht überführen zu lassen.



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  4. #169
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Und wenn ich 2 Kinder kriege, dann ist es doch genauso wenig sinnvoll?
    Und beim Versorgungswerk kriegt man gar nix für Kinder anerkannt? Sorry, ich steh aufm Schlauch...
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #170
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn Du zwei Kinder bekommst, bist Du mit 72 "geschenkten" Beitragsmonaten über der magischen Grenze. Dann ist es egal, wenn Du z.B. aus zwei Jahren Prästudentenjob oder was weiß ich die Beiträge aus der DRV ins Versorgungswerk überführen lässt.



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