Habe da auch mal wieder eine Frage zu diesem Thema: ab wann genau darf man den Dr.-Titel eigentlich mit sich führen? Ich habe jetzt meine Dr.-Arbeit vollkommen fertig bestanden, mein Rigorosum erfolgreich bestanden. So, schön und gut, aber wir bekommen erst in einer offiziellen Feier Anfang November vom Dekan die offizielle Promotionsurkunde überreicht, bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen? Oder geht das rechtlich erst, wenn die Original-Urkunde vorliegt? Weil Paß, Perso etc. darf ja dann auch erst geändert werden...