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Thema: Dr.-Titel

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    very nice! i like! Avatar von jofo.
    Mitglied seit
    11.07.2006
    Beiträge
    365
    Zitat Zitat von eatpigsbarf
    Habe da auch mal wieder eine Frage zu diesem Thema: ab wann genau darf man den Dr.-Titel eigentlich mit sich führen? Ich habe jetzt meine Dr.-Arbeit vollkommen fertig bestanden, mein Rigorosum erfolgreich bestanden. So, schön und gut, aber wir bekommen erst in einer offiziellen Feier Anfang November vom Dekan die offizielle Promotionsurkunde überreicht, bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
    So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen? Oder geht das rechtlich erst, wenn die Original-Urkunde vorliegt? Weil Paß, Perso etc. darf ja dann auch erst geändert werden...
    Da solltest du mal in der Promotionsordnung deines Vertrauens nachlesen. ;)

    Und kann man sich den "Dr." wirklich in den Perso schreiben lassen? Ist ja kein Bestandteil des Namens in Toitschland.



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  2. #7
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Doch, es sit Bestandteil des Namens, der Prof ist es nicht



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von eatpigsbarf
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von jofo.
    Da solltest du mal in der Promotionsordnung deines Vertrauens nachlesen. ;)
    ... Und wenn ich es in der Promotionsordnung meines Vertrauens nachlesen könnte, würde ich die Frage hier nicht posten... Auf die Idee war ich nämlich schon längst gekommen, habe dazu in dem Wisch aber nix gefunden :-/
    Nenn' mich Bambi - aber erschiess nicht meine Mutti!



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  4. #9
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Zitat Zitat von jofo.
    Und kann man sich den "Dr." wirklich in den Perso schreiben lassen? Ist ja kein Bestandteil des Namens in Toitschland.
    Da kommt wieder die Sekretärin mit ihrer typisch deutschen, gründlichen Ausbildung in mir raus:

    Der Doktortitel IST Bestandteil des Namens.
    Der Titel Professor ist lediglich Berufsbezeichnung, KEIN Titel!

    Daisy, in deren Prüfung es damals Bestandteil war, Adressfelder DIN-gerecht auszufüllen:

    Herrn Prof.
    Dr. Fitschepup
    ...
    ...
    ...
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



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  5. #10
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    24.04.2006
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    schönste Universitätsstadt Deutschlands
    Beiträge
    873
    Zitat:
    Zitat von Hoppla-Daisy
    Der Doktortitel IST Bestandteil des Namens.
    Der Titel Professor ist lediglich Berufsbezeichnung, KEIN Titel!


    So habe ich das auch mal gelernt: Der "Dorktor" werde erarbeitet, er sei Namensbestandteil und könne nicht aberkannt werden. Der Titel Professor sei eine Amtsbezeichnung, daher kein Namensbestandteil (also kein Eintrag im Personalausweis) und dürfe nach Aufgabe des Amts eigentlich auch nicht mehr geführt werden.

    In Wikipedia steht, der "Doktor" sei zwar kein Namensbestandteil, könne aber im Personalausweis eingetragen werden:
    >Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird.<


    Zitat von Wikipedia Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel"). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, "akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer "Titel" in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der "Doktortitel" kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des "vollen Namens" müsse auch die Nennung des "Doktortitels" umfassen.


    Professur (von lat. profiteri, „öffentlich bekennen“, „vortragen“) bezeichnet in Deutschland eine Stelle im Lehrkörper an einer Hochschule. In Deutschland ist die Amtsbezeichnung des Inhabers einer Professur Professor. Ein Professor ist daher in der Regel beamteter Wissenschaftler an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer).
    Geändert von actin (05.12.2006 um 08:54 Uhr)



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