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Thema: Dr.-Titel

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
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    Zitat:
    Zitat von eatpigsbarf
    ......... bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
    So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen?


    Ich denke, Du darfst Dich jetzt schon Dr. nennen.
    Geändert von actin (05.12.2006 um 14:36 Uhr)



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  2. #12
    Windelwechsler Avatar von pampers
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    und - darf man??????
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  3. #13
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    *reanimier*
    Ich weiß, dass man Wikipedia nicht alles glauben darf, aber im o.g. Auszug steht ja, dass der Doktortitel als Namenszusatz eingetragen werden kann (was ich verstehe als: kann, nicht muss). Ich habe eben meine Promotionsurkunde abgeholt und dabei wurde mir gesagt, dass ich den Perso ändern lassen muss. Dazu habe ich aber ehrlich gesagt im Moment keine Lust, da es mir zu teuer ist, ich den neuen nicht mag, ich dann ja wohl auch den Reisepass noch ändern lassen müsste und (ich weiß, viel zu romantisch gedacht ) Perso und Reisepass aktuell als Ausstellungsdatum das Datum der standesamtlichen Trauung tragen und ich sie deshalb gern noch so behalten würde. Also, kennt sich jemand aus? Muss ich den Titel eintragen lassen?

    Danke im Voraus!

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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  4. #14
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Tübingen
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    6.701
    Nein.
    Du musst ihn Deiner Ärztekammer mitteilen, weil die das in ihrer Meldeordnung so verpflichtend niedergeschrieben haben.
    Dem Einwohnermeldeamt kannst Du ihn mitteilen und selbst wenn Du es tust dann musst Du nicht gleich deshalb einen neues Ausweis beantragen (wie bei Namensänderungen) sondern er ist dann halt auf dem nächsten Ausweis drauf, den Du dann kriegst wenn Dein Ausweis abläuft, Du ihn verlierst...

    Achja... Glückwunsch
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  5. #15
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    11.09.2004
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    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
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    11.832
    Zitat Zitat von Rico Beitrag anzeigen
    Nein.
    Du musst ihn Deiner Ärztekammer mitteilen, weil die das in ihrer Meldeordnung so verpflichtend niedergeschrieben haben.
    Dem Einwohnermeldeamt kannst Du ihn mitteilen und selbst wenn Du es tust dann musst Du nicht gleich deshalb einen neues Ausweis beantragen (wie bei Namensänderungen) sondern er ist dann halt auf dem nächsten Ausweis drauf, den Du dann kriegst wenn Dein Ausweis abläuft, Du ihn verlierst...

    Achja... Glückwunsch
    Danke - für die Antwort und den Glückwunsch.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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