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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Find ich gut mit A, das gibt mir Mut, dass nicht alle Juristen gegen uns sind! =) Und ich finde auch, dass sich die Putzfrau strafbar gemacht hat...
    Merkwürdig find ich hingegen, dass sich die Verlobte erst aufgrund dessen von dem Patienten trennte....



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  2. #12
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    Ich habe Antwort A angekreuzt. Es werden in der Frage zwei Dinge genannt, die für mich hier Fahrlässigkeit ausschließen.
    1. Der Arzt wird wegen eines akuten Notfalles weggerufen
    2. Die Putzfrau kommt zu früh

    Weiter frage ich mich, ob die Putzfrau hier nicht gegen das Verschwiegenheitsgebot verstoßen hat.



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  3. #13
    Mod a.D. Avatar von Alles wird gut
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    Aber der Arzt hätte auch trotzdem einfach die Akte zuklappen oder das Zimmer abschließen können - offen liegen lassen ist fahrlässig. Und Vorsatz ist nun wirklich kein "Muss", um sich strafbar zu machen.
    Lassen sie mich Arzt - ich bin durch!



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  4. #14
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    aber die putzfrau darf trotzdem den raum nicht betreten und einfach lesen auch nicht! Zusätzlich noch das Schweigepflicht!
    Also ich bin enttäuscht von dir AlleswirdGut. Hier geht es um UNSERE Rechte als Ärzte und du versuchst UNS Ärzte als Übeltäter darzustellen.
    An den Pranger mit Dir!!! ;)



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  5. #15
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    Abgesehn davon sind alle Krankenhausmitarbeiter - selbst die Putzfrau vom Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet - wenns jemanden tröstet die wäre ihren Job los ;)



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