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  1. #6
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    also ich hab noch mal genau nachgeschaut:
    ich hatte 226 Punkte von 316 gewerteten. und die vier nicht gewerteten hatte ich auch richtig. die prozentzahl in meiner Benachrichtigung entspricht genau dem. wenn ich 230 von 320 rechne komme ich auf mehr! ???
    Dachte auch immer, dass das nicht so sein dürfe- aber habe schon beim impp angerufen- und die Dame konnte mir nicht wirklich weiter helfen - soll heute nachmittag noch mal anrufen.....



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  2. #7
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    Hallo,

    in den Ergebnismitteilungen stehen immer nur die gewerteten Fragen.

    Sinngemäß:
    Sie haben 317 von 317 gewerten Fragen richtig beantwortet (100 %)

    Dort kann ja nicht stehen:
    Sie haben 320 von 317 gewerteten Fragen (101%)
    richtig beanwortet.

    Bei der Notenberechnung werden aber alle richtig beantworteten Fragen mit gerechnet. Allerdings gilt dann ggf. auch eine andere Bestehensgrenze, die individuell in Abhängigkeit aller für diesen individuellen Fall gewerteten Fragen berechnet wird.

    Die Rechnung unter ist ein Beispiel für das Physikum. Das Rechenprinzip gilt auch für das 2. Staatsexamen.
    Hier ist es aber nicht ganz so komliziert, da man von der 60%-Grenze ausgehen kann. Die Notegrenze ergeben sich entsprechend: 70 % für eine 3, 80 % für eine 2 und 90 % für eine 1.

    Im 2. Staatsexamen ist die Gesamtzahl der gestellten Fragen statt 320 nun 580 und statt der 22% vom Referenzgruppenschnitt müssen 12% vom Gesamtschnitt abgezogen werden.
    Diese Betrachtungen sind aber rein theoretisch, da wir von einer Bestehensgrenze von 60 % ausgehen! Bei Frageneliminierung wird daher auch die Bestehensgrenze bei 60 % der gewerteten Fragen bleiben.

    Hier das Beispiel aus dem Physikum:
    Angenommen
    es wird eine Frage aus der Wertung genommen, weil bei dieser Frage die Antworten A und B richtig sind.

    Die vom IMPP bekannt gegebenen Bestehens- und Notengrenzen errechnen sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe (X), wobei zunächst nur die gewerteten 319 Fragen zugrunde gelegt werden.

    Bestehensgrenze: BG = X - (0,22 * X)
    Notengrenze 3 : G3 = BG + 0,25 * (AG - BG)
    Notengrenze 2 : G2 = BG + 0,50 * (AG - BG)
    Notengrenze 1 : G1 = BG + 0,75 * (AG - BG)


    Gehen wir nun davon aus, dass von den 319 gewerteten Fragen von der Referenzgruppe genau 200 Fragen richtig beantwortet wurden.

    Es ergeben sich folgende Rechnungen:
    AG: 319
    X: 200
    BG: 156 gerundet zum (nächsten) Ganzen: 156
    G3: 196,75 gerundet zum nächsten Ganzen: 197
    G2: 237,5 gerundet zum nächsten Ganzen: 238
    G1: 278,25 gerundet zum nächsten Ganzen: 279

    Legende:
    AG: alle gewerteten Fragen,
    BG: Bestehensgrenze,
    G3: Notengrenze zur 3,
    G2: Notengrenze zur 2,
    G1: Notengrenze zur 1.

    Hat ein Kandidat nun bei der herausgenommenen Frage die Antwort A oder B gewählt, wird für die Berechnung seiner individuellen Bestehens- und Notengrenze diese Frage nicht aus der Wertung genommen.
    Das bedeutet, dass diesem Kandidaten dieser Punkt gutgeschrieben wird, gleichzeitig wird diese Frage aber auch in den Statistiken für die Berechnung der Bestehens- und Notengrenzen berücksichtigt.
    Nehmen wir also an, dass Antwort A von 30% und Antwort B von 20 % der Referenzgruppe gekreuzt wurde. Damit haben außer unserem Kandidaten auch noch weitere 50 % der Referenzgruppe diese Frage richtig.

    Unter Berücksichtigung dieser Frage erhöht sich der Schnitt der Referenzgruppe damit um 0,5 Fragen (0,3 für A; 0,2 für B) in unserem Beispiel auf 200,5 von 320 Fragen.


    Somit ergeben sich im Rahmen des Nachteilausgleichs für diesen individuellen Fall folgende Bestehens- und Notengrenzen:
    AG: 320
    X: 200,5
    BG: 156,39 gerundet zum nächsten Ganzen: 157
    G3: 197,2925 gerundet zum nächsten Ganzen: 198
    G2: 238,195 gerundet zum nächsten Ganzen: 239
    G1: 279,0975 gerundet zum nächsten Ganzen: 280

    Unser Kandidat hat zwar durch den Nachteilsausgleich einen Punkt mehr bekommen, gleichzeitig erhöht sich aber auch die Bestehensgrenze und die Notengrenzen ziehen nach.

    Damit bringt der gutgeschriebene Punkt leider keinen Vorteil. Häufig werden Fragen aus der Wertung genommen, bei denen mehrere Lösungen richtig sind. Damit erhöht sich in der Regel auch die Bestehensgrenzegrenze, so dass die Punktegutschriften "netto" nicht viel bringen.

    Fazit:
    Die individuelle Note hängt weniger von der bekannt gegebenen Grenze vor Nachteilsausgleich ab, die sich nur auf die gewerteten Fragen bezieht, sondern von den Nachteilsausgleichsberechnungen, in denen von den herausgenommen Fragen auch die Berücksichtigung finden, die von dem jeweiligen Kandidaten richtig beantwortet wurden.

    Übringens:
    Diese Berechnungen werden im Rahmen der Ergebnisauswertung eurer individuellen Lösungen vom IMPP automatisch durchgeführt.
    Dennoch könnt ihr auf der Homepage des IMPP noch einmal in dort veröffentlichten Tabellen nachschauen, was sich durch den Nachteilsausgleich verändert.



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  3. #8
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    Also habe jetzt mit einem sehr netten Herrn vom impp geredet,und er sagt, dass der Nachteilsausgleich auf jeden Fall stattfindet- aber nur, wenn es die Note ändert! Also wurde es in meiner Physikums-Mitteilung nicht verrechnet weil es meine Note nicht geändert hätte.
    Immer wieder schön, wenn sich was klärt!



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