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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Guest

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    Hallihallo!
    Kann man solange man noch keine Zulassung per Post erhalten "ohne Angaben von Gründen zurücktreten", oder war der 23.7. (Frist zum Nachreichen..) auch gleichzeitig der letzte Tag um seine Anmeldung zurückzuziehen?????



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von blanko
    Mitglied seit
    03.07.2002
    Ort
    Ex-Göttinger
    Beiträge
    547
    Bis zur Zustellung des Zulassungsbescheides ist ein Rücktritt auch ohne Grundangabe problemlos möglich. In der Regel reich ein informeller Brief oder noch besser ein Anruf beim zuständigen LPA. Nach Zustellung ist ein Rücktritt mit Begründung auch immer noch möglich, aber etwas umständlicher.
    Ein evtl. Rücktritt vor Teilnahme an der schriftlichen Prüfung wird auch nicht als Fehlversuch gewertet. Zu überlegen ist höchsten nur, ob Du damit nicht in die Regelung zum Hammerexamen reinrutschts.

    Gruß Blanko



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  3. #3
    Guest
    Hi,
    möchte mich erkundigen, wann die Zulassungsbescheide fürs Physikum rausgehen ?

    mfg
    Mike



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  4. #4
    Guest
    Ich glaub, die Zulassung kommt mit Einladung, den ganzen Scheinen etc. per Einschreiben (?) ca. 2 Wochen vor der Prüfung.



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  5. #5
    Guest

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    Hi!


    Ich hab meinen Zulassungsbescheid heute bekommen. Sie werden folglich demnächst überall verschickt werden.
    Man kann sich übrigens auch dann noch schriftlich mit Begründung abmelden (steht da zumindest drin).

    Aber ich glaube, wer jetzt im Herbst sein Physikum nicht macht muss wirklich nach der neuen Regelung weiterstudieren...



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