Gibt es nicht auch sowas wie ein von den Krankenkassen festgesetztes Höchstalter für die Erteilung einer Kassenzulassung und damit für die Gründung einer eigenen (Kassen-)Praxis?Original geschrieben von Kay
...Wofür ausser einer Forschungs- oder Krankenhauskarriere ist das Alter denn in einer Branche, in der man freiberuflich tätig sein kann, relevant, wenn es einem nicht auf die Kohle ankommt? ...
Wenn ich mich recht erinnere liegt das irgendwo um die 50, d.h. wer mit 40 anfängt zu studieren, der schafft u.U. den Facharzt gar nicht mehr vor Erreichen dieser Grenze und der kann schon im 1. Semester davon ausgehen, daß er nie ne eigene Praxis haben wird, sondern ganz auf's KH festgelegt sein wird.
Soviel zum Thema "freiberuflich tätig"...