hey ihr!
endlich bin ich mal dazu gekommen mich zu registrieren
ich finde euer forum echt gut und mir wurden dadurch auch indirekt meine fragen beantwortet, aber ich bin schon seit einiger zeit am grübeln wegen einer sache. es ist folgendes: ich habe des öfteren auf der zvs seite gelesen
dass an einigen unis eine ausbildung für einen medizinisch relevanten beruf mit einem bonus "belohnen".wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann habe ich nach einer abgeschlossenen berufsausbildung anstatt einer 2,0 dann eine 1,5 ? natürlich nur an den unis an denen das verfahren gilt.
nun ist mir aber eins nicht klar.wenn einer zB mit 2,2 sein abitur macht, ists ja klar dass er auf anhieb nicht genommen wird. die meisten entscheiden sich ja für eine ausbildung um so die wartezeit zu überbrücken.
meine frage nun hiermit: bei wem oder wie wird die ausbildung "anerkannt".
ich meine, wie bekommt man den bonus. weil wenn ichs zur überbrückung der wartezeit mache, dann kanns ja nicht angerechnet werden weil ich ja auf der warteliste stehe!heisst das ich muss erst eine ausbildung nach dem abitur machen und mich danach bewerben damit es "gilt"?
tut mir leid wenn ich euch so mit fragen löchere, aber diesbezüglich bin ich mir total unsicher....
ich hoffe jemand kann mir da klarheit verschaffen!
liebe grüsse!!!!