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  1. #1
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    Hallo, ich habe Jura abgeschlossen und möchte Medizin als Zweitstudium studieren. Was ist denn unter wissenschaftlichen Gründen zu verstehen?
    Sind die der Uni mitzuteilen oder bei der Bewerbung auch der ZVS? Rachel10



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  2. #2
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    Um die geltend zu machen musst du promoviert sein, dann an die Med. Uni an der du ein wisschaftl. bedeutendes Projekt durchführst, einen Antrag an die Anerkkenung dieser wissenschtl. Gründe schreiebn (und belegen). Alle Unterlagen (Zeugniss, Promotionsurkunde, Lebenslauf, Antrag auf Anerkkenung etc. ) in Kopie an die ZVS schicken, sowie den Schnipsel aus der ZVS info von der Uni, an der du dich bewirbst, unterschrieben.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von supergirl17
    Um die geltend zu machen musst du promoviert sein, ...
    Bist du dir da sicher? Ich glaube, man muss nur geltend machen, dass man für die Forschung, die man durchführt/durchführen will, das Zweitstudium inhaltlich gut gebrauchen kann. Und die wissenschaftlichen Gründe helfen einem, an eine bestimmte Uni zu kommen bei der Ortsverteilung.

    Viele Grüße,
    Z.



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  4. #4
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    Es hat mal dazu ein Urteil (des Landesverwaltungsgerichtes in ???) gegeben, dass das enstscheiden hat- jedenfalls hat man sich an der MHH darauf berufen (weiß das aus eigener Erfahrung )


    Edit: du musst nicht nur Interesse und Sinn nachweisen, sondern auch einen wisschenschaftl. Werdegenagng, der eben (meist) erst mit Erhalt der Promotion anerkannt wird.



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  5. #5
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    ich meine mich erinnern zu können, daß wissenschaftliche gründe hochschulgebunden sind. d.h. du schickst die begründung direkt an die medizinische fakultät einer bestimmten hochschule, die die wissenschaftlichkeit/notwenidkeit deine begründung beurteilen. angeblich ist es eher schwer,die begründung durchzubekommen.



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