Ja mache ich selbst.
Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.
Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.
Nö, brauche ich nicht machen.
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Der Spiegel sollte dazu zählen.
Nach den landläufigen Quellen ist es auch so, dass man die Verpflegungspauschale nur außerhalb der sog. regelmäßigen Arbeitsstätte geltend machen kann. Also eben nicht während des üblichen (Bereitschafts-)Dienstes im Krankenhaus, sondern allenfalls im Notarzt-/Rettungsdienst: http://www.arbeitsrecht-beck.de/verpflegungsmehraufwand
Ab 2014 gibt es da aber einige Änderungen:
http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_3503678.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...recht-ab-2014/
Frage: wohin schicke ich meine Einkommenssteuererklärung, wenn ich meinen Wohnort gewechselt habe? An das Finanzamt in der Stadt, in der ich jetzt wohne oder an das, wo ich gearbeitet habe? Mein WISO Steuerprogramm meint nämlich, ich bräuchte irgend ne neue Steuernummer, wenn ich das jetzt an ein anderes Finanzamt schicken will... Hab bereits bei beiden Finanzämtern per Mail nachgefragt, aber da antwortet keiner
"tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami
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Das Finanzamt am neuen Wohnort bzw. Erstwohnsitz ist zuständig. In WISO/Elster müsste anzugeben sein, dass die Steuernummer unbekannt ist.