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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 101 bis 105 von 322
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #101
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Mist.Ok, dann bringt mir das aber wenigstens für letztes und dieses Jahr ja noch was.
    Evtl. können die mir aber ein paar Sachen verklickern, die ich für´s Notarztfahren absetzen kann- dürften aber eigentlich nur Klampotten, Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung und Anteil für Internet, Rechner und Arbeitszimmer sein.

    Oder können die einem noch nen Steuerberater für den Rest empfehlen?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #102
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    04.04.2002
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    10.912
    Für den (nebenberuflich tätigen) Notarzt ist im Übrigen §3 Abs 26 des EstG eine feine Sache, wo die Tätigkeit als begünstigte Pflegetätigkeit gewertet wird. Heisst, dass hier bis zu €2400/Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. (Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x ). Ist bisher jedesmal problemlos anerkannt worden.



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  3. #103
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich denke mal, dass mein aktueller Steuerberater das nicht wusste. Aber der hatte auch schon Probleme mit der Berechnung meiner Auslandseinsätze, was wohl auch die Rechnung hoch getrieben hat.

    Lustig wird´s aber wenn ich ab 1.7. hauptberuflich Notarzt fahre.
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  4. #104
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Ja, ich seit Jahren. Wobei die ausschliesslich den Teil für die nichtselbständige Arbeit machen dürfen, also alles was freiberuflich als Notarzt geschieht, muss ich selbst machen - ist aber überhaupt kein Problem.
    hatte auch mal einen vom Lohnsteuerhilfeverein...der sagte mir dann aber, dass er die KOMPLETTE Steuererklärung nicht mehr machen könne, wenn ich auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und/oder Vermietung/Verpachtung hätte...hat mich dann eine befreundete Steuerberaterin "abgegeben"
    Weißt du da Genaueres?!

    Weil, nur den Teil mim selbstständigen NEF-Fahren würd ich glaub ich auch hinkriegen, wenn mir jemand den ganzen anderen Kram macht...



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  5. #105
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Für den (nebenberuflich tätigen) Notarzt ist im Übrigen §3 Abs 26 des EstG eine feine Sache, wo die Tätigkeit als begünstigte Pflegetätigkeit gewertet wird. Heisst, dass hier bis zu €2400/Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. (Quelle: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...St&c=n&d=x&t=x ). Ist bisher jedesmal problemlos anerkannt worden.
    hilf mir auf die Sprünge...was bringt mir das?! Ich steh grad auf dem Schlauch..



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