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An die erfahrenen EStE-Gurus:
Ich bin gerade bei der EStE für 2014, war damals freiberufl. Honorararzt (Plasmaspende) und grübel nun, ob ich mein vorhandenes Arbeitszimmer irgendwie mit einbeziehen kann/darf.
Ehrlich gesagt hab ich es direkt für die berufl. Tätigkeit nur wenig genutzt - ein paar E-Mails, ein paar Telefonate und die monatliche Erstellung der Honorarrechnung.
Jetzt sagt mir mein Steuerprogramm in der Infozeile, dass ein Arbeitszimmer nur anerkannt wird, wenn es Mittelpunkt der gesamten berufl. Tätigkeit ist oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wie weit würde da die Auslegungsargumentation eines Profisteuerberaters gehen?
Hab mir 2014 einen neuen Rechner + Schreibtisch fürs Arbeitszimmer gekauft (wie gesagt, hauptsächlich privat genutzt) und da wäre es natürlich schön, wenn ich das irgendwie geltend machen könnte.
Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar (auch per pN), besonders für zeitnahe, da der Abgabetermin leider in 3 Tagen ist.