teaser bild

Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
Seite 28 von 65 ErsteErste ... 1824252627282930313238 ... LetzteLetzte
Ergebnis 136 bis 140 von 322
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #136
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.08.2005
    Beiträge
    62

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    An die erfahrenen EStE-Gurus:

    Ich bin gerade bei der EStE für 2014, war damals freiberufl. Honorararzt (Plasmaspende) und grübel nun, ob ich mein vorhandenes Arbeitszimmer irgendwie mit einbeziehen kann/darf.
    Ehrlich gesagt hab ich es direkt für die berufl. Tätigkeit nur wenig genutzt - ein paar E-Mails, ein paar Telefonate und die monatliche Erstellung der Honorarrechnung.
    Jetzt sagt mir mein Steuerprogramm in der Infozeile, dass ein Arbeitszimmer nur anerkannt wird, wenn es Mittelpunkt der gesamten berufl. Tätigkeit ist oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
    Wie weit würde da die Auslegungsargumentation eines Profisteuerberaters gehen?

    Hab mir 2014 einen neuen Rechner + Schreibtisch fürs Arbeitszimmer gekauft (wie gesagt, hauptsächlich privat genutzt) und da wäre es natürlich schön, wenn ich das irgendwie geltend machen könnte.

    Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar (auch per pN), besonders für zeitnahe, da der Abgabetermin leider in 3 Tagen ist.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #137
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    27.08.2005
    Beiträge
    62
    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das Thema ist in der Tat eher komplex. Hauptproblem, das ich erstmal sehe: wie willst du eine umfassende berufliche Nutzung eines Autos begründen, wenn du, wenn ich es richtig verstanden habe, nur selbständige Nebentätigkeiten ausübst, bei denen du wahrscheinlich auch nicht in dem entsprechenden Fahrzeug sitzt, sondern dieses höchstens zur An- und Abfahrt verwendest? Meines Wissens wird das nicht so leicht reichen.
    Und gleich noch eine ähnlich gelagerte Frage (in der Hoffnung auf schnelle Antwort):

    Ich benutze meinen 19 Jahre alten Wagen (fast) ausschließlich für den Weg von Wohnung zu Tätigkeitsstätten.
    Sonst kaum private Nutzung.
    Dass ich die Entfernungspauschale in der EÜR ansetzen kann, ist mir bewusst.

    Kann man das Auto nun auch als Betriebsfahrzeug definieren und somit sämtliche KFZ- und Fahrtkosten geltend machen, oder ist die Fahrt zur Arbeit (als Freiberufler) nicht als betrieblich zu werten und hier kommt nur die Entfernungspauschale zum Tragen?

    Besten Dank schon mal
    oktagon



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #138
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Endlich hab ich mich auch mal wieder an die Steuererklärung gemacht und ärgere mich mal wieder. Letztes Jahr habe ich mir ne neue Küche gegönnt, die Rechnung wurde in 2 Einzelzahlungen gezahlt. Nun ist mir heute aber aufgefallen, daß auf der Rechnung gar keine Lohnkosten explizit ausgewiesen sind. Mit den sonstigen Handwerkerrechnungen bin ich noch weit unter den 6000 Euro, die ich angeben könnte.

    Kann man den Lohnanteil noch irgendwie rausrechnen? Oder zählt die neue Küche eh nicht, weil es im engeren Sinne keine "Renovierungsarbeit" ist?

    Kennt sich wer genauer aus? Noch wären ja knapp 2 Wochen Zeit beim Möbelhaus eine neue Rechnung anzufragen....

    EDIT: Absetzbar wäre die neue Küche (bzw. die Montagarbeiten) wohl schon: https://www.kuechen-forum.de/forum/t...bsetzbar.2779/
    Geändert von Moorhühnchen (15.05.2016 um 21:40 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #139
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
    Semester:
    OA
    Beiträge
    10.912
    Neue Rechnung mit Lohnausweis beantragen. Wenn das zeitlich nicht mehr passt, trotzdem einreichen, wenn es nicht anerkannt wird, Widerspruch einlegen - dann hast du Monate Zeit, eine korrigierte Rechnung zu organisieren. Mir ist das vor ein paar Jahren mit dem Gartenbauer so gegangen, da ging es um ein paar Tausend Euro. Neue Rechunngen nachgereicht (mit explizitem Lohnausweis), dann kein Problem mehr.
    Muss natürlich seinerzeit alles per Überweisung gezahlt worden sein, sonst ist eh Essig.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #140
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ja, habe alles überwiesen. Ist irgendwie gerade soooo ärgerlich und für mich auch unverständlich, warum da keine Lohnkosten draufstehen!!
    Ich dachte, das sei mittlerweile Pflicht bei allen Rechnungen. Oder gilt das bei Kauf im Möbelhaus quasi als "Pauschale"?
    Don't be afraid of work - fight it!!





    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook